Isolierverglasung ist der Kurzbegriff für Mehrscheiben-Isoliergläser. Er bezeichnet eine komplexe Verglasungs-Einheit, bei der zwischen mindestens zwei Glasscheiben ein hermetisch abgeschlossener Innenraum hergestellt wird, der sogenannte Scheibenzwischenraum (SZR) oder Luftzwischenraum (LZR). Dieser ist i.d.R. 8 bis 16mm breit. Die Scheiben selbst werden nur durch den Randverbund zusammengehalten. Die Isolierverglasung ist als eigenständiges System zu betrachtet. Ein umlaufender Rahmen ist nicht zwingend nötig.
Bild: Zweifach-Isolierverglasung (vereinfacht) - baukobox
Isolierverglasungen können mit unterschiedlicher Anzahl von Glasscheiben hergestellt werden. Je nach der Anzahl unterscheidet man sie in 2-fach und 3-fach Isolierverglasungen. Dreifach-Isolierverglasungen gewinnen durch immer höhere Energieeinsparverordnungen zunehmend an Popularität.
Abhängig von Anforderungen an bestimmte Eigenschaften wie statische Erfordernisse, können für die Herstellung von Isolierverglasungen als Scheiben Floatgläser, teilvorgespanntes Glas (TVG), Einscheibensicherheitsglas (ESG) oder das aus ESG gefertigte Verbund- (VG) und ☛Verbundsicherheitsglas (VSG) zum Einsatz kommen.
Luft ist ein schlechter Wärmeleiter. Isolierverglasungen nutzen diese Eigenschaft, indem der zwischen den Scheiben eingeschlossene Luftraum eine Wärmeisolierschicht bildet. Der Energieverlust wird so im Vergleich zur Einfachverglasung deutlich reduziert. Da die raumseitige Scheibe keinen direkten Kontakt zur Außenluft hat, kühlt sie sich nicht so stark ab und und verringert damit die Absenkung der Raumtemperatur.
Die Scheiben einer Isolierverglasung werden nur durch den Randverbund zusammengehalten. Dieser hat die Aufgabe, die Scheiben dauerhaft zu verbinden und eine dampfdichte Sperre zu bilden. Eine Nachdiffusion von Wasserdampf in den Scheibenzwischenraum muss über die gesamte Nutzungsdauer hinweg verhindert werden. Verformungen des Glases muss der Randverbund elastisch ausgleichen. Er muss beständig sein gegen chemische Einwirkungen und UV-Strahlung. Der mit einen Trockenmittel gefüllte Abstandhalter bestimmt die Breite des Scheibenzwischenraumes. Er ist mit Polyisobutylen eingeklebt. Diese Verklebung verhindert die Diffusion von Wasserdampf und Gas. Der Abstandhalter selbst besteht meist aus Aluminium, verzinktem Stahl, Edelstahl oder verschiedenen Kunststoffverbundmischungen. Der Hohlraum außerhalb des Abstandhalters wird bis zur Scheibenkante mit einem Sekundärdichtstoff aus Polysulfid, Polyurethan, einer Silikonbasis, Hotmelt oder einem Schmelzklebstoff gefüllt. Der Sekundärdichtstoff verbindet die Scheiben und schließt den Scheibenzwischenraum hermetisch ab.
Für die verschiedenen Bereiche der Isolierverglasung empfehlen sich verschiedene Beschichtungen, bzw. sind verschiedene Beschichtungen möglich. Dafür nutzt man folgende Positionsbezeichnungen:
Position 1 und 2:
Position 3:
Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) Isolierverglasung: < 1,0 W/(m²K) // Vergleich Einfachverglasung: ca. 4,8 W/(m²K)
Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) Dreifach-Isolierverglasung, beschichtet: 0,5 W/(m²K)
Der Minimalwert des Wärmedurchlasswiderstands wird bei einem Scheibenabstand von 15mm erreicht.
Der U-Wert einer Isolierverglasung ist von verschiedenen Faktoren abhängig:
Je nach Außentemperatur und Außendruck, wird im hermetisch abgeriegelten Scheibenzwischenraum eine Druckdifferenz zur Außenatmosphäre erzeugt und die Isolierverglasung wölbt sich nach außen oder staucht sich nach innen. Dieser Effekt und die Ortshöhendifferenz müssen für Isolierglas als separater Lastfall berücksichtigt werden. Ebenfalls sind besondere Bedingungen wie innenliegender Sonnenschutz und unbeheizte Gebäude durch eventuelle Zu- und Abschläge einzubeziehen.
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