Die Anforderungen an den Schallschutz sind in DIN 4109 geregelt. Dort werden die Anforderungen an die Schalldämmung von Bauteilen schutzbedürftiger Räume und an die zulässigen Schallpegel in schutzbedürftigen Räumen in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden festgelegt. Ziel ist es, Menschen in Wohnräumen vor unzumutbarem Lärm zu schützen.
Die Schutzziele in Bezug auf den Schallschutz müssen zwischen Planer und Bauherr vorab festgelegt werden, da mehrere Regelwerke nebeneinander existieren. Vor allem in Gebäuden mit mehreren Einheiten gelten nach dem Stand der Technik hohe Anforderungen, die insbesondere die Schallübertragung zwischen den Einheiten betreffen, also auch die Übertragung über Zwischendecken. Die DIN 4109 regelt dabei den absoluten Mindeststandard, der heutzutage aber als überholt gilt. Planer sollten die erhöhten Werte nach DIN 4109 Beiblatt 2 bzw. die VDI-Richtlinie 4100 als absoluten Mindeststandard zu Grunde legen. Hilfreich in dieser Hinsicht kann auch die Dega-Empfehlung 103 der deutschen Gesellschaft für Akustik e. V. sein.
Schall kann als Luftschall oder Trittschall übertragen werden. Der Schutz gegen Luftschall steigt mit Zunahme der flächenbezogenen Masse, welche durch Stärke und Rohdichte eines Bauteils festgelegt ist. Prinzipiell liefert Beton als schwerer Baustoff sehr gute Voraussetzungen für die Eindämmung von Luftschall. Eine Verbesserung der Trittschalldämmung wird über die Erhöhung von flächenbezogener Masse kaum erreicht. Eine zweischalige Konstruktion ist in dieser Hinsicht weit wirkungsvoller. Besonders effektiv als zweite Schale ist der schwimmende Estrich. Er ist durch Trittschalldämmung und Randdämmstreifen schalltechnisch von der Decken- und Wandkonstruktion entkoppelt.
Bild: Geräuschquellen intern und extern - baukobox
Lärmquellen sind:
Quelle: bauwion
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