Um den konstruktiven Dachaufbau mit Dämmschichten und Dachabdichtungen gemäß den Richtlinien auszuführen, muss schon im Rohbau eine entsprechende Stahlbetonaufkantung für den Dachabschluss aufbetoniert werden.
Diese wandartige Erhöhung, deren Gesamthöhe sich nach dem Schichtaufbau richtet, wird als Attika bezeichnet.
Bei einer Flachdachneigung bis 5° soll die Anschlusshöhe von Dachbahnen min. 15 cm über Oberfläche Belag oder Kiesschüttung (wasserführende Schicht) betragen.
Bei einer Flachdachneigung über 5° sind ca. 10 cm ausreichend.
Die Abdichtungsbahnen werden normalerweise bis zur Außenkante der Aufkantung hochgeführt und befestigt. Die Ausführungen der Anschlüsse sind in den Flachdachrichtlinien beschrieben.
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Bei Stahlbeton handelt es sich um einen Verbundwerkstoff bestehend aus Beton und Bewehrungsstahl. Der Stahl wird in die Betonschalung eingebaut und mit Beton vergossen. Durch die Haftung des Bindemittels Zement und der gerippten Oberfläche des Bewehrungsstahls kommt es zu einer guten Verbundwirkung beider Baustoffkomponenten. Das Dehnungsverhalten von Beton und Stahl ist im ungerissenen Zustand annähernd gleich groß, wodurch ein vollkommener Verbund entstehen kann. Der den Bewehrungsstahl umgebende Beton schützt diesen vor Korrosion.
Aufgrund seiner hohen Zugfestigkeit übernimmt der Bewehrungsstahl die im Bauteil wirkenden Zugkräfte. Auftretende Druckbeanspruchung wird durch die hohe Druckfestigkeit des Betons aufgenommen.
Beim Einfeldträger tritt bei Belastung durch Nutzlasten in der Regel eine Druckbelastung im oberen Bereich und eine Zugbelastung im unteren Bereich auf.
Quelle: bauwion
Als Attika wird in der modernen Architektur eine Aufkantung des Dachrandes bezeichnet, die insbesondere beim Flachdach üblich ist. Die Attika ist so weit hochzuführen, dass die in der Fachregel für Abdichtungen festgelegten Mindesthöhen für das Hochführen der Abdichtung über die Belagsoberfläche eingehalten werden können. Diese betragen:
Bei einem Dach mit umlaufender Attika muss mindestens ein Notüberlauf bzw. –ablauf vorgesehen werden, um einen Rückstau von Oberflächenwasser bis zur Attikahöhe ausschließen zu können, für den in der Regel weder das Dachtragwerk (statisch), noch die Abdichtung (Lastfall drückendes Wasser) ausgelegt ist.
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Quelle: bauwion