Basiswissen

Elektrisches Verriegelungssystem



 

Elektrische Verriegelungssysteme, auch Türterminal genannt, verriegeln bestimmungsgemäß Türen in Rettungswegen und geben sie im Gefahrenfall auf Anforderung, z.B. durch eine flüchtende Person, frei. Sie sind in variabler Modulbauweise oder als Kompaktgerät erhältlich und kommen in Sonderfällen zum Einsatz, wenn der Weg nach außen durch eine Fluchttür erschwert werden soll, z.B. in Kindergärten oder Pflegeheimen. Erst nach Betätigung eines Nottasters lässt sich die Tür öffnen, ausstattungsabhängig erfolgt teilweise eine optische/ akustische Alarmierung, die auch an eine Zentrale weitergegeben werden kann. Auch die zentrale Freigabe der Tür durch eine ständige besetzte Stelle, z.B. eine Pförtnerloge, ist möglich.

 

Anforderungen an Elektrische Verriegelungssysteme sind durch die Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen (EltVTR) geregelt, die eine durch die Bauregelliste eingeführte Technische Baubestimmung darstellt und somit rechtsverbindlichen Charakter hat. Elektrische Verriegelungssysteme bestehen aus folgenden Komponenten:

Die Tür wird dabei über die elektrische Verriegelung zugehalten, die optisch einem konventionellen Türschloss ähnelt, jedoch an anderer Stelle und zusätzlich zu einem z.B. gem. DIN EN 179 zugelassenen Türschloss eingebaut wird. Die Öffnung der Tür erfolgt durch Unterbrechung der Stromversorgung zur elektrischen Verriegelung, entweder

  • sicherheitsrelevant (= Freischaltung): direkt oder indirekt (z.B. über Zentrale) durch Betätigung der Nottaste, oder
  • nicht sicherheitsrelevant (= Entriegelung): z.B. durch einen Schlüsselschalter. Wird die Entriegelung automatisch ausgelöst, z.B. durch eine Gefahrenmelde- oder Sprinkleranlage, spricht man von einer Notentriegelung.

Quelle: bauwion