Basiswissen

Offene Einfriedung

Einfriedungen sind Anlagen auf oder entlang der Grundstücksgrenze, die ein Grundstück ganz oder teilweise räumlich abgrenzen. Eine offene Einfriedung ist generell luft- und lichtdurchlässig, wie z.B. Holzstaketen- oder Drahtzäune, stellt also keinen vollständigen Sichtschutz dar. Ab einer Höhe von ca. 1,70 m kann auch ein eng montierter offener Zaun in gewissem Rahmen zur Einschränkung der Einsicht dienen.

Quelle: bauwion