Expertenwissen

Innenputz

Für das Verputzen von Innenwänden stehen viele verschiedene organische und mineralische Materialien zur Verfügung.

Je nach Produkt können Innenputze sowohl eine hochwertige fertige Wandoberfläche darstellen oder als Basis für die weitere Oberflächengestaltung dienen, z.B. mit Anstrichen, Tapeten oder Fliesen. Innenputze spielen eine große Rolle für die Feuchteregulierung in Innenräumen und damit für die Vorbeugung von Pilz- und Schimmelbefall.

Mehr über Innenputze

Bei der Wahl des richtigen Innenputzes müssen die Faktoren

  • Erscheinungsbild (z.B. Putz als eigenständige Gestaltungsfläche oder als Untergrund für gestaltende Beschichtungen),
  • Umgebungsbedingungen (z.B. Feuchtraum, Anforderungen an eine Nichtbrennbarkeit oder an die Wasserdampfdurchlässigkeit),
  • Untergrund (z.B. Art und Zustand) und
  • Funktion des Putzes (z.B. Untergrund für Fliesen, Putz als Brandschutzbekleidung oder Akustikputz)

gemeinsam berücksichtigt werden.Bei Putzen mit mineralischen Bindemitteln darf die Festigkeit des Oberputzes zudem nicht größer sein als die des Unterputzes, da es sonst zu Putzrissen kommen kann.

DIN EN 13914-2 enthält im Abschnitt 6 (Planung) zahlreiche Hinweise zur Planung von Innenputzen, unter anderem hinsichtlich der Einflussfaktoren auf Innenputzsysteme, der Dauerhaftigkeit, akustischen Eigenschaften, der Beständigkeit gegenüber löslichen Salzen, dem Schutz gegen Röntgenstrahlung, dekorativen Oberflächen, der Dicke der Putzlage an Wänden und Decken, den Arten und Ausführungen von Putzoberflächen und der Luftdichtheit.

Hinweise zur Planung

Putzdicken: Die Putzdicken werden in der DIN18550-2 und der DIN EN 998-1 festgelegt und betragen für:

  • Dünnlagenputz: Putzdicke 3-6 mm, bei erhöhten Anforderungen an die Ebenheit des Untergrundes,
  • Einlagigen Innenputz aus Werk-Trockenmörtel: mittlere Putzdicke 10 mm, zulässige Mindestdicke 5 mm,
  • alle anderen Innenputze: mittlere Putzdicke 15 mm, zulässige Mindestdicke 10 mm. Bei mehrlagigen Systemen gilt dies jeweils für die Gesamtstärke einschl. Unter- und Oberputz.

In Einzelfällen geben Hersteller auch hiervon abweichende Putzdicken für ihre Putzsysteme vor, die aufgrund physikalischer Anforderungen notwendig sind.

 

Zuschlagstoffe und Beschichtungen: Bei der Ausführung einer Beschichtung ist die Wasserdampfdurchlässigkeit der Beschichtung auf die des Innenputzes abzustimmen.

Erstbeschichtung von nicht pigmentierten Oberputzen: Bei nicht pigmentierten Oberputzen ist eine Beschichtung nach DIN 18363 aufzubringen, die im Innenbereich in der Regel aus Grund- und Schlussbeschichtung besteht.

Erstbeschichtung von pigmentierten Oberputzen: Bei pigmentierten Innenputzen ist eine zusätzliche Oberflächenbeschichtung in der Regel nicht zwingend erforderlich. Durch die Hersteller wird sie jedoch in vielen Fällen empfohlen, da es ansonsten zur optischen Wolkenbildung kommen kann, z.B. durch Calciumcarbonat-Ausblühungen oder durch Unregelmäßigkeiten beim Auftrag. Man spricht in diesem Fall von einem Egalisationsanstrich, s. auch „Merkblatt Egalisationsanstriche auf Edelputzen - Farbtonegalisierende Beschichtung“.

Brandschutz: Vorgaben zum Brandschutz aus dem Baurecht oder dem objektspezifischen Brandschutznachweis sind zu berücksichtigen. So müssen z.B. nach der Musterbauordnung (MBO) Putze in notwendigen Treppenräumen (also auch in jedem Mehrfamilienhaus ab 3 Wohneinheiten!) und in notwendigen Fluren nicht brennbar sein. Bei der Wahl des Innenputzsystems ist daher ggf. auf entsprechende Zulassungen zu achten.

Putz als Brandschutzbekleidung: Viele tragende und/ oder raumabschließende Bauteile, z.B. Mauerwerkswände, Stahlbetonstützen oder Stahlbauteile, setzen für die Erfüllung ihrer in der DIN 4012-4 geregelten Feuerwiderstandsklasse dort festgelegte Putzschichten voraus bzw. erfordern unter Mitberücksichtigung von Putzschichten einen geringeren Bauteilquerschnitt. Die Anforderungen an die Putzschicht für das jeweilige Bauteil z.B. hinsichtlich Bewehrung, Putzdicke, Mörtelgruppe und Detailausführung, sind der DIN 4102-4 zu entnehmen.

Schallabsorbierende Putze (Akustikputze): Akustikputze kommen insbesondere dann zur Anwendung, wenn andere Maßnahmen aufgrund geringer vorhandener Aufbauhöhen ausscheiden. Akustikputze werden durch den Hersteller einer der sechs Schallabsorptionsklassen nach DIN EN ISO 11654 zugeordnet.

Renovierputz: Es gibt seit kurzem auch spezielle Renovierputze für den Innenbereich mit schneller Belegreife. Ähnlich wie bei einem Schnellestrich wird hierbei das im Putz enthaltene Wasser kristallin gebunden. Dies ermöglicht eine Belegreife des Putzes für Fliesen bereits nach wenigen Stunden. So lassen sich z.B. Badsanierungen deutlich effizienter durchführen.

Sanierputze: Sanierputze zeichnen sich durch hohe Porosität, geringe kapillare Wasserleitfähigkeit und hohe Wasserdampfleitfähigkeit aus und sind daher besonders gut salzverträglich. Ein Sanierputz sperrt nicht den Untergrund ab, sondern ermöglicht die kontrollierte Einlagerung von Salzen, die dabei weder sichtbar an der Oberfläche auskristallisieren noch den Putz zerstören. Die Festlegung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen ist vom Planer zu treffen, unter Berücksichtigung des Merkblattes E-2-9-04/D „Sanierputzsysteme“ vom WTA (Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V.). Bei der Planung/ Festlegung der konkreten Sanierungsmaßnahmen sind vorab die Feuchtigkeitsursache zu klären, die wasserlöslichen Salze zu bestimmen und die Art und der Zustand des Putzuntergrundes zu untersuchen. Bei sehr hoher Salzbelastung des Untergrundes kann auch das vorübergehende Aufbringen eines Opferputzes zur Entsalzung erforderlich werden, der die vorhandenen Salze aufnimmt und danach durch den endgültigen Putz ersetzt wird.

Putzbewehrungen: Putzbewehrungen können die Gefahr von Putzrissen deutlich minimieren, wobei jedoch Rissbildungen in der Putzschicht durch Bauteilverformungen des Putzuntergrundes (z.B. infolge von Durchbiegung, Setzung, Temperaturverformung) auch nicht durch Armierungsmaßnahmen verhindert werden können. Daher müssen z.B. Bewegungsfugen des Bauwerks auch in der Putzschicht aufgenommen werden.

Putzbewehrungen bestehen zumeist aus Gittern oder Geweben aus Kunststoff, Mineralfasern oder Metall. Sie sind möglichst nah zur fertigen Putzoberfläche einzubringen, mit 100 mm Stoßüberlappung und umseitig mindestens 200 mm Überlappung auf angrenzende Bauteile.

Bei erhöhter Beanspruchung kann auch das Aufbringen eines Armierungsputzes mit vollflächiger Gewebeeinlage als Zwischenschicht zwischen Unter- und Oberputz erforderlich werden, um Rissbildungen vorzubeugen. Erhöhte Beanspruchungen ergeben sich aus dem Untergrund (z.B. vorhandene Risse/ Feuchtebelastung oder Unregelmäßigkeiten durch Materialwechsel/ Einbauteile/ Mischmauerwerk/ Natursteinmauerwerk, gerissener Putzuntergrund). Bei (einlagigen) gipshaltigen Putzen wird die Bewehrungslage zwischen zwei nass in nass aufgebrachte Putzschichten eingebracht.

Hinweise zur Bauausführung

Untergrundvorbehandlung: der Untergrund muss in jedem Fall trocken, sauber und tragfähig sein. Bei der Verwendung von gipshaltigen Putzen darf die Untergrund-Restfeuchte von Normalbeton maximal 3% (Masseanteil) betragen.

Von Betonoberflächen sind ggf. vorhandene Trennmittel, z.B. Schalungsöle, vollständig zu entfernen, ebenso wie Zementschleier oder glasige Sinterhaut. Offene Fugen und Schlitze sind zu verschließen, größere Unebenheiten sind auszugleichen. Die Notwendigkeit einer zusätzlichen Untergrundvorbehandlung hängt insbesondere von der Saugfähigkeit des Untergrundes ab, die gleichmäßig sein muss und dabei weder zu stark noch zu schwach sein darf

[...]

Herstellungsbedingt schwankt das Saugverhalten mancher Untergründe stark, z.B. bei Kalksandstein, sodass dieses dann auch bei einem Neubau vor Beginn der Putzarbeiten geprüft werden sollte.

Nach VOB Teil C, hier die DIN 18350 (Putz- und Stuckarbeiten), ist der ausführende Unternehmer verpflichtet, den Untergrund vor Beginn seiner Arbeiten entsprechend zu prüfen und ggf. Bedenken gegen eine Ausführung (ohne zusätzliche Maßnahmen) anzumelden. Dabei sind alle aufgeführten Untergrundvorbehandlungen besondere Leistungen, für die dem Unternehmer ggf. eine gesonderte Vergütung zusteht. Soweit bereits im Vorfeld erkennbar, sollten daher entsprechende Positionen in das Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung aufgenommen werden, um bereits bei der Auftragsvergabe zu einer diesbezüglichen Preisvereinbarung zu kommen.

Innenputzprofile: Für die Vielzahl möglicher Anwendungsfälle gibt es jeweils geeignete Spezialprofile:

  • Kantenprofile, z.B. an Wandecken,
  • Sockelprofile, z.B. für den Abschluss des Wandputzes gegenüber einem zurückspringenden Sockelbereich,
  • Putzlehren, zum Herstellen besonders exakter planebener Innenputzflächen,
  • Ab- und Anschlussprofile, z.B. am Übergang zu einer Trockenbauwand oder im Bereich von Dehnungsfugen,
  • Laibungsanschlussprofile, auch mit Dichtlippen und Bewegungsfugen zum Tür- und Fensteranschluss,
  • Dehnungs-/ Bewegungsfugenprofile,

Gängige Materialien sind verzinkter Stahl, Edelstahl, Aluminium und Hart-PVC. Putzprofile werden vor dem Aufbringen der ersten Putzschicht mit Mörtelbatzen in der endgültigen Lage fixiert. Die Mörtelbatzen sind aus dem gleichen Material wie die erste Putzschicht bzw. aus zementhaltigem Ansetzmörtel herzustellen. Soweit zusätzlich Metallstifte und -nägel zur Fixierung verwendet werden, müssen diese in jedem Fall vor dem Aufbringen der ersten Putzschicht vollständig entfernt werden. Gem. dem „Merkblatt Untergründe in Feuchträumen“ müssen in Feuchträumen grundsätzlich Edelstahlprofile eingebaut werden. Nur in häuslichen Küchen und Bädern sind auch andere Materialien möglich, jedoch keine Profile aus verzinktem Stahl.

Witterungsbedingungen: Die Herstellervorgaben sind zu berücksichtigen. In der Regel dürfen Putzarbeiten ohne besondere Schutzvorkehrungen nur bei Temperaturen zwischen 5 °C und 30 °C ausgeführt werden. Bei Silikatputzen werden durch die Hersteller oft auch höhere Mindesttemperaturen vorgegeben, z.B. 8° C. Betroffen sind nicht nur die Lufttemperatur, sondern auch die Oberflächentemperatur des Untergrundes und die Verarbeitungstemperatur des Putzmörtels. Dies kann bei entsprechender Witterung eine zusätzliche Beheizung erforderlich machen. Auch starke direkte Sonneneinstrahlung und Zugluft sind ohne Schutzmaßnahmen während der Verarbeitung zu vermeiden.

Trocknungszeit: Vor der weiteren Beschichtung von Innenputzoberflächen ist eine Mindeststandzeit von einem Tag je mm Putzdicke zu beachten. Bei durchfeuchtetem Putzgrund oder bei tiefen Temperaturen verlängert sich die Standzeit zusätzlich. Bei Ausführung eines Armierungsputzes ist eine zusätzliche Standzeit von mindestens 7 Tagen zu berücksichtigen. In jedem Fall ist während des Trocknens auf eine ausreichende Raumlüftung zu achten.

Instandhaltung und Ausbesserung: DIN EN 13914-2 enthält im Abschnitt 8 (Instandhaltung und Ausbesserung - außer Restaurierung) zahlreiche Hinweise zur Instandhaltung und Ausbesserung von Innenputzen, unter anderem bezüglich Ausblühungen und der Ausbesserung von Rissen.

Normen und Literatur

DIN 4102-4, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile

DIN 18157-1, Ausführung keramischer Bekleidungen im Dünnbettverfahren; Hydraulisch erhärtende Dünnbettmörtel

DIN 18350, VOB Teil C, Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Putz- und Stuckarbeiten

DIN 18550-2, Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und Außenputzen Teil 2: Ergänzende Festlegungen zu DIN EN 13914-2 für Innenputze

DIN 18558, Kunstharzputze; Begriffe, Anforderungen, Ausführung

DIN EN 998-1, Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau - Teil 1: Putzmörtel

DIN EN 13914-2, Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und Außenputzen - Teil 2: Innenputze

DIN EN 15824, Festlegungen für Außen- und Innenputze mit organischen Bindemitteln

DIN EN ISO 11654, Akustik - Schallabsorber für die Anwendung in Gebäuden - Bewertung der Schallabsorption

Leitlinie für das Verputzen von Mauerwerk und Beton – Grundlagen für die Planung, Gestaltung und Ausführung, Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V.

Merkblatt E-2-9-04/D Sanierputzsysteme, Herausgeber: WTA (Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V.

Merkblatt Untergründe in Feuchträumen, Herausgeber: Fachbereich Ausbau im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V., Berlin

Merkblatt für Planung und Anwendung von metallischen Putzprofilen im Außen- und Innenbereich; Herausgeber: Europäischer Fachverband der Putzprofilhersteller

Technisches Merkblatt TM 01: Anforderungen an Lehmputze als Bauteil; Herausgeber: Dachverband Lehm e.V.

Quelle: bauwion