Ein Hublift, auch Hebelift, -plattform oder -bühne genannt, dient zur vertikalen Beförderung von Personen - mit Rollstuhl, Gehhilfe, Kinderwagen oder kleineren Lasten (z.B. Einkäufen). Die Transporthöhe reicht hierbei bis 3,00 m, meist werden jedoch nur kleiner Höhenunterschiede, wie Eingangspodeste oder kurze Treppen in Gebäuden, überwunden. Ein Hublift besteht aus einer Plattform mit brüstungshoch geschlossenem bzw. gesichertem Fahrkorb, der über einen Elektromotor und einen Spindelantrieb vertikal bewegt wird. Bei manchen Modellen ist eine kleine Unterfahrt (Grube) nötig, auch um ein stufenloses Auffahren zu ermöglichen. Bei vielen Produkten ist das Auffahren auch über eine einklappbare Rampe möglich. Die Steuerung erfolgt über ein Bedienelement im Fahrkorb oder über eine Fernbedienung.
Ein Hublift ist eine platzsparende Alternative zu Rampen oder Plattformliften. Es gibt viele Modelle, bei denen die Zugänge als Durchlader oder um 90° versetzt möglich sind. Die DIN EN 81-41 regelt die Sicherheitsanforderungen an den Bau, die Herstellung, den Einbau, die Wartung und die Demontage von elektrisch betriebenen vertikalen Plattformaufzügen die für die Benutzung durch Personen mit Behinderung bestimmt sind.
Quelle: bauwion