Bild: Skizze Türschließer - bauwion
Türschließer (TS) schließen den Öffnungsflügel der Tür nach jedem Öffnungsvorgang automatisch, wofür sie die durch den Nutzer beim Öffnen der Tür (zusätzlich) aufgewendete Energie speichern und beim Schließvorgang kontrolliert und hydraulisch gedämpft wieder abgeben. Türschließer benötigen daher keinen elektrischen Anschluss. Sie werden insbesondere an Brandschutztüren (Feuerschutz- bzw. Rauchschutztüren) erforderlich, um deren bauordnungsrechtliche Anforderung „selbstschließend“ zu erfüllen, kommen aber auch an anderen Türen zum Einsatz, die sich nach jedem Öffnungsvorgang wieder automatisch schießen sollen, z.B. zwischen beheizten und unbeheizten Bereichen. Es gibt
Aufgesetzte Obentürschließer werden weiter unterschieden in (einfache) Türschließer mit Gestänge und (optisch ansprechendere) Türschließer mit Gleitschiene. Bei der Verwendung von Türschließern an zweiflügeligen Türen muss über eine sogenannte Schließfolgeregelung sichergestellt sein, dass sich der Standflügel vor dem Öffnungsflügel schließt, um zu verhindern, dass sich die Türfälze verkanten und so das Türelement nicht vollständig schließt, s. auch Lexikonbeitrag Schließfolgeregelung. Die Zulassungsbestimmungen des jeweiligen Produktes müssen die vorgesehene Verwendung beinhalten, z.B. die Verwendung an einer Brandschutztür. DIN 18263-1 enthält Regelungen für Türschließer mit hydraulischer Dämpfung der Bauart K (Obentürschließer mit Kurbeltrieb und Spiralfeder), die auch an Feuer- und Rauchschutztüren verwendet werden dürfen.
Quelle: bauwion