Basiswissen

Rutschhemmung in nassbelasteten Barfußbereichen nach GUV-I 8527

Für Böden in nassbelasteten Barfußbereichen, z.B. in Bädern und Krankenhäusern sowie in Umkleide-, Wasch- und Duschräumen von Sport- und Arbeitsstätten, ergeben sich Anforderungen an eine Rutschfestigkeit, die unabhängig von ggf. weiteren nach GUV-R 181 gestellten Anforderungen an eine allgemeine Rutschhemmung gelten. Hierbei werden in GUV-I 8527 folgende Bewertungsgruppen unterschieden:

Die anzuwendenden Prüfverfahren für die Klassifizierung und Zuordnung eines Bodens zu einer der v. g. Bewertungsgruppen sind in DIN 51097 geregelt.

 

In bestimmten Fällen können zusätzliche Anforderungen entstehen, wenn z.B. in einer medizinischen Badeabteilung nutzungsbedingt eine Begehung mit Krücken möglich sein muss, oder eine Nutzung mit Gehhilfen, Krankenstühlen oder mobilen Personenliftern vorgesehen ist.

Quelle: bauwion