Basiswissen

Hohlböden nach DIN EN 13213

Hohlböden (Hohlboden), auch Hohlraumböden genannt, sind für die Anwendung im Innenausbau in DIN EN 13213 geregelt. Sie bestehen aus einer Tragschicht, die auf einer speziellen Unterkonstruktion aufgelagert wird, die zwischen Tragschicht und Rohdecke einen Hohlraum ausbildet, der für technische Installationen (z.B. Heizung, Lüftung, Elektro) genutzt werden kann. Gemeinsam mit Doppelböden zählen sie zu den Systemböden. Anders als bei Doppelböden wird die Tragschicht von Hohlböden homogen (fugenlos) ausgebildet. Der Hohlraum ist dabei nur über planmäßig vorgesehene Aussparungen zugänglich, z.B. in Form von Revisionsöffnungen oder abschnittsweise eingefügten Doppelbodentrassen.

Bild: Systemaufbau "Hohlboden" - baukobox

A. Hohlbodenträgerplatte

B. Stütze

C. Dämmung

D. Rohboden

 

Es gibt sogenannte Nasshohlböden, mit einem Fließestrich als Nutzschicht, und Trockenhohlböden aus Trockenbauelementen. Beide Arten sind auch als Sondertyp mit Heiz- und/ oder Kühlfunktion erhältlich. Die Stützen von Hohlböden sind in der Regel höhenverstellbar. Soweit die Zulassung dies vorsieht, kann/ muss die Tragkonstruktion von Hohlböden in bestimmten Fällen zusätzlich durch tragfähigkeitserhöhende oder horizontal aussteifende Komponenten wie Auflageelemente, Traversen oder Rasterstäbe ergänzt werden.

Quelle: bauwion