Basiswissen

Schalldämm-Maße für trennende Bauteile massiver Bauart

Für das Schalldämm-Maß bei trennenden Massivbauteilen gelten folgende Definitionen:

 

Rw  = bewertetes Schalldämm-Maß ohne Berücksichtigung der Flankenübertragung in dB. Berücksichtigt wird nur die direkte Schallübertragung über das trennende Bauteil. Es ist das Maß der schalltechnischen Leistungsfähigkeit des Bauteils, z.B. einer beidseitig verputzten Kalksandsteinwand.

 

R’w = bewertetes Schalldämm-Maß mit Berücksichtigung der Flankenübertragung in dB. Es werden alle in Frage kommenden Übertragungswege der fertig eingebauten Wand zwischen zwei Räumen mitberücksichtigt, das heißt, auch das Schallverhalten flankierender Bauteile, wobei eine mittlere flächenbezogene Masse der flankierenden Bauteile gem. DIN 4109 Beiblatt 1 von ca. 300 kg/m² angenommen wird. Weicht die mittlere flächenbezogene Masse davon deutlich ab, sind Korrekturen einzurechnen. R’w beschreibt somit die resultierende Schalldämmung als Gebäudeeigenschaft.

 

R’w, R  = Rechenwert des „bewerteten Schalldämm-Maß“ in dB mit Schallübertragung über flankierende Bauteile. Es ist die kennzeichnende Größe der Luftschalldämmung für den Nachweis der Eignung von Wänden und Decken als trennende Bauteile. Er ergibt sich für Ausführungen nach DIN 4109, Beiblatt 1.

 

R’w, res = das „resultierende Schalldämm-Maß“ ist das aus den einzelnen Schalldämm-Maßen der Teilflächen (z. B. Fenster, Wand, Tür etc.) berechnete Schalldämm-Maß des Gesamtbauteils. Beispielsweise eine Außenwand einschl. deren Fenster.

Quelle: bauwion