Bei nichttragenden inneren Trennwänden muss statisch nachgewiesen sein, dass sich leichte Konsollasten - wie Bilder, Buchregale oder kleine Wandschränke - bis 0,4 kN/m Wandlänge (mit einer bis 0,3 m vor der Wandoberfläche verlaufenden vertikalen Wirkungslinie) an jeder Stelle der Wand unmittelbar in geeigneter Befestigungsart anbringen lassen. Unabhängig davon (d.h. nicht überlagernd mit v.g. leichten Konsollasten) muss statisch nachgewiesen sein, dass die Trennwand dafür ausgelegt ist, folgende 0,9 m* über dem Fußpunkt der Wand angreifende horizontale Gleichstreckenlast als überwiegend ruhende Nutzlast aufzunehmen:
*bei bauaufsichtlicher Vorgabe einer anderen Höhe als 0,9 m ist für den Nachweis die abweichende bauaufsichtliche Höhe anzunehmen.
Für absturzsichernde Wände gelten die Horizontallasten nach DIN EN 1991-1-1/NA, Tabelle 6.12.
Quelle: bauwion