Bei bestimmten Nutzungen werden antistatische Bodenbeläge mit einer definierten elektrischen Ableitfähigkeit erforderlich, z.B. wenn eine statische Aufladung in explosionsgefährdeten Bereichen zu einer Gefahr für Leben und Gesundheit werden kann oder wenn empfindliche elektronische Bauelemente infolge einer statischen Aufladung beschädigt oder zerstört werden können. Die statische Aufladung von Personen entsteht z.B. beim Gehen über die Schuhe oder beim Sitzen durch Reibung der Kleidung am Stuhl. Antistatische Bodenbeläge werden insbesondere erforderlich:
Bodenbeläge gelten als antistatisch, wenn sie so ableitfähig sind, dass bezogen auf die jeweilige Nutzung keine störenden oder gefährlichen elektrostatischen Aufladungen zu erwarten sind.
*der Wert gilt, sofern für den konkreten Anwendungsfall kein anderer Widerstandswert gefordert wird. Alternativ gelten elastische und textile Bodenbeläge nach DIN EN 14041 und RAL-RG 725/3 auch als antistatisch, wenn im Begehversuch eine Personenaufladung von ≤ 2,0 kV nachgewiesen wird. Bei textilen Bodenbeläge kann der Begehversuch auch gemäß RAL-RG 725/3 apparativ im Labor simuliert werden: der Bodenbelag gilt dann als antistatisch, wenn die Aufladung ≤ 2,7 kV beträgt.
**gem. BGR 132 Anhang 1 Abschnitt B: Zonen 0, 1, 20 sowie in Zone 21 bei Stoffen mit MZE < 3 mJ
Viele keramische, elastische und textile Bodenbeläge können unter Berücksichtigung der Produktvorgaben des Herstellers mit einer definierten Ableitfähigkeit ausgeführt werden. Die Ableitfähigkeit kann z.B. hergestellt werden durch:
Zusätzlich wird ein ableitfähiger Unterbau erforderlich, je nach Ausführung z.B. mit einem Kupferbandgitter oder einem leitfähigen Anstrich/ Mörtel. Jeder ableitfähige Bodenbelag erfordert dabei den Anschluss an den Potentialausgleich durch einen qualifizierten Elektriker.
Der geforderte Widerstand muss nach dem Einbau geprüft und dokumentiert werden und darf sich nicht nutzungsbedingt erhöhen, z.B. durch Fußbodenpflegemittel, Verschmutzungen, abgelegte Folien oder Gegenstände. Er ist daher auch nach Aufnahme der Nutzung regelmäßig zu überprüfen.
Quelle: bauwion