Personenaufzüge werden in den Aufzugsnormenreihen bezüglich ihrer Tragfähigkeit klassifiziert. Die Tragfähigkeitsstufen sind hierbei: 320 kg, 450 kg, 630 kg, 1.000 kg, 1.275 kg, 1.600 kg, 1.800 kg, 2.000 kg und 2.500 kg. Die DIN EN 81-20 geht dafür bei den Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Personenaufzügen von einem Durchschnittsgewicht von 75 kg/ Person aus.
Für Aufzüge in Wohngebäuden gilt zudem: Ab einer Tragfähigkeit von 320 kg ist der Aufzug geeignet zum Transport von Personen, ab 630 kg für Kinderwägen und Rollstühle und ab 1.000 kg zum Transport von Krankentragen und Möbeln. Ab einer Tragfähigkeit von 630 kg ist auch eine barrierefreie Ausführung oder eine Ausführung als Feuerwehraufzug möglich. Bettenaufzüge haben mindestens eine Tragfähigkeit von 1.275 kg. Bei Feuerwehraufzügen reicht eine Tragfähigkeit von 1.000 kg für eine Personenrettung auf Betten oder Tragen.
Quelle: bauwion