Nach der Verarbeitungsnorm DIN 1053-1, „Mauerwerk Berechnung und Ausführung“, Abschnitt 9.2.2
Stoßfugenbreite bis 5 mm: kein Mangel
Anmerkung: Gilt auch, wenn im Rohbau Licht durch die Fuge zu sehen ist. Durch beidseitiges Verputzen entsteht eine ruhende Luftschicht. In der Wärmeleitfähigkeit des Mauerwerks ist dies berücksichtigt.
Stoßfugenbreiten größer als 5 mm: Ausbesserung notwendig
Gilt auch für: Mörteltaschen oder Verzahnungen an Wandenden und Mauerecken sowie Fehlstellen
Vorgehensweise: beidseitiges Verschließen der Fugen mit Mörtel
Ausführung: Während dem Mauern oder nachträglich
Anmerkung: Ausbesserung muss ausreichend lange vor dem Verputzen stattfinden. Als Standzeit vor dem Verputzen kann ein Tag je mm Dicke angenommen werden. (z.B. Fugenbreite 8mm = 8 Tage Standzeit)
Stoßfugenbreiten von ca. 20-50 mm: Ausbesserung notwendig
Vorgehensweise: Fugen vollfugig mit Leichtmörtel (wenn nachträglich: Leichtputz/Wärmedämmputz) ausfüllen.
Ausführung: Während dem Mauern oder nachträglich
Anmerkung: 40 -50 mm breite Stoßfugen sind nur vereinzelt akzeptabel
Stoßfugenbreiten über 50 mm: Ausbesserung notwendig
Vorgehensweise: Einfügen passender Ziegel
Ausführung: Während dem Mauern
Anmerkung: Wärmeverluste über die Fugen können wegen ihrer geringen Fläche vernachlässigt werden. Die raumseitige Oberflächentemperatur ist an diesen Stellen nicht geringer
Quelle: bauwion