Basiswissen

Bauprodukte, Verwendbarkeitsnachweis und Übereinstimmungsnachweis

In der Musterbauordnung und den daraus abgeleiteten Landesbauordnungen ist festgelegt, dass Bauprodukte für die Errichtung, Änderung und Instandhaltung baulicher Anlagen nur verwendet werden dürfen, wenn ihre Verwendbarkeit für den jeweiligen Verwendungszweck nachgewiesen ist.

Neben den geregelten Bauprodukten, die in der Bauregelliste A Teil 1 enthalten sind und von den dort bekannt gemachten technischen Regeln nicht oder nicht wesentlich abweichen, werden weitere Bauprodukte gemäß nachfolgender Zusammenstellung unterschieden. Je nach Bauprodukt können bei der Verwendung ein Verwendbarkeitsnachweis, ein Übereinstimmungsnachweis und eine Kennzeichnung am Produkt erforderlich werden (Zusammenfassung aus der Muster-Bauverordnung, MBO 2002, und der Bauregelliste):

Quelle: bauwion