Nichtstauendes Sickerwasser liegt vor, wenn Boden und Verfüllmaterial bis zur ausreichenden Tiefe (bis mind. 300 mm unter der Gründungssohle) stark durchlässig sind und wenn gleichzeitig drückendes Wasser in Form von Grund- oder Hochwasser ausgeschlossen ist. Dies ist bei stark durchlässigen Böden der Fall, die einen Durchlässigkeitsbeiwert Kf von mindestens 10-4 m/s (gem. DIN 18130-1) besitzen, wie z. B. Sand oder Kies. Anfallendes Wasser muss bis zum freien Grundwasserstand absickern können und darf sich auch nicht vorübergehend aufstauen. Dieser Lastfall liegt ebenfalls vor, wenn bei weniger durchlässigen (=bindigen) Böden eine Dränung nach DIN 4095 vorhanden ist, deren Funktionsfähigkeit auf Dauer gegeben ist. Die Dränung besteht in der Regel aus einer Dränschicht vor den erdberührenden Wandteilen, z.B. aus Kiessand, Dränsteinen, -matten oder –platten, und einer Dränleitung, möglichst als Ringleitung, die durch eine Filterschicht vor Verunreinigungen geschützt ist.
Quelle: bauwion