Doppelböden, überwiegend für die Anwendung im Innenausbau, sind in DIN EN 12825 geregelt. Als industriell hergestellte modulare Fußbodenelemente bestehen sie in der Regel jeweils aus einer Tragschicht (Platten) und einer Unterkonstruktion aus höhenverstellbaren Stützen. Zwischen Tragschicht und Rohdecke wird dabei ein Hohlraum ausbildet, der für technische Installationen (z.B. Heizung, Lüftung, Elektro) genutzt werden kann. Sie werden grundsätzlich „trocken“ (d.h. ohne Fließestrich) montiert, es gibt daher keine bauverzögernden Austrocknungszeiten. Gemeinsam mit Hohlböden zählen sie zu den Systemböden. Anders als bei Hohlböden ist die Tragschicht von Doppelböden einschließlich der Nutzschicht modular ausgebildet. Der Hohlraum ist so jederzeit und an jeder Stelle frei zugänglich.
Es gibt auch Doppelböden mit einer perforierten Nutzschicht, z.B. aus einem Lochblech, bei denen der Hohlraum zur Zu- oder Abführung der Raumluft verwendet werden kann, z.B. bei Reinräumen. Es gibt auch Doppelböden mit Heiz- und/ oder Kühlfunktion. Tragschicht und Unterkonstruktion von Doppelböden bilden ein gemeinsam geprüftes und zugelassenes System. Soweit die Zulassung dies vorsieht, kann/ muss die Tragkonstruktion von Doppelböden in bestimmten Fällen zusätzlich durch tragfähigkeitserhöhende oder horizontal aussteifende Komponenten wie Auflageelemente, Traversen oder Rasterstäbe ergänzt werden.
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