Basiswissen

Estrich, Scheinfuge

Bei Estrichen auf Trennlagen gem. DIN 18560-4 und Estrichen/ Heizestrichen auf Dämmschichten gem. DIN 18560-2 werden Estrichfugen, die lediglich als Sollbruchstellen für ein kontrolliertes Reißen beim Trocknen des Estrichs benötigt werden, als sogenannte Scheinfugen ausgebildet. Hierbei wird der Estrich im oberen Drittel eingeschnitten, z.B. mit der Kelle. Bei Fließestrichen werden stattdessen spezielle (kreuzförmige) Profile eingebaut, die den Estrichquerschnitt gezielt schwächen. Scheinfugen werden nach dem Aushärten des Estrichs und vor nachfolgenden Bodenbelagsarbeiten kraftschlüssig geschlossen, z.B. durch Vergießen mit Kunstharz. Sie müssen nicht in nachfolgende Bodenbeläge übernommen werden. Eine Ausnahme bilden Scheinfugen in Türlaibungen und Türdurchgängen bei Heizestrichen: wenn diese Fugen in einen nachfolgenden Stein- oder Keramikbelag übernommen werden sollen, sollten sie gem. DIN 18560-2 nicht verschlossen werden.

1 Belag, durchlaufend

2 Estrich mit Scheinfuge, kraftschlüssig verschlossen

3 Dämmschicht

4 tragender Untergrund (Rohdecke)

 

Schematische Darstellung, ohne Anschlussdetails und Trennlagen!

Quelle: bauwion