Büsche und Bäume bilden zwar keine "geschlossene" Einfriedung wie z.B. Hecken, dennoch können sie zur optischen Eingrenzung eines Grundstückes dienen. Um rechtlich als Einfriedung des privaten Besitzes zu zählen, sollte die Bepflanzung jedoch so dicht sein, dass ein Durchgehen nicht ungehindert möglich ist. Wie bei Hecken wird die Größe und Gestaltung der Bepflanzung oft in Bebauungsplänen, örtlichen Einfriedungssatzungen oder Nachbarrechtsgesetzten vorgeschrieben. Zudem sind besonders für größere Bäume und Sträucher die vorgeschriebenen Grenzabstände einzuhalten. Als natürliche Einfriedung sind neben Hecken fast alle Bäume und Sträucher denkbar. Viele Heckenpflanzen lassen sich auch lockerer setzen oder mit anderen Pflanzen mischen, wodurch eine, im Vergleich zur formgeschnittenen Hecke, lockerere, offenere und besonders natürlich wirkende Einfriedung entsteht.
Quelle: bauwion