Basiswissen

Mindest-Gefälle Flachdach

Die Anwendungsnormen DIN 18531, DIN 18532 und DIN 18533 geben für die verschiedenen Anwendungsbereiche unterschiedliche Mindestgefälle in der Fläche vor.

 

Während für Balkone, Loggien und Laubengänge nach DIN 18531-5 ein Mindestgefälle von 1,5 % ausreicht, wird für die Abdichtung erdüberschütteter Dachflächen gem. DIN 18533-2 mit Bitumen-/Polymerbitumenbahnen ein Mindestgefälle von 2 % erforderlich. Dieses kann jedoch unterschritten werden, wenn die Abdichtung aus mindestens zwei Lagen Polymerbitumenbahnen besteht. Bei der Abdichtung befahrbarer Verkehrsflächen gem. DIN 18532-1 wird ein Mindestgefälle von 2,5 % erforderlich.

 

Bei genutzten/nicht genutzten Dachflächen nach DIN 18531-1 sind 2 % ausreichend für Dächer der Anwendungskategorie K2; Dächer der Anwendungskategorie K1 nach DIN 18531-1 können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Gefälle geplant werden.

 

Die Flachdachrichtlinie unterscheidet dagegen keine Anwendungsbereiche, sondern gibt generell ein Mindestgefälle von 2 % vor. In begründeten Fällen, z.B. bei einer Intensivbegrünung oder wenn die bauliche Situation des Gebäudes kein Gefälle ermöglicht, können jedoch auch gefällelose Flächen vorgesehen werden.

 

Gemeinsam ist dabei allen aktuellen Regelwerken, dass die Gefälleangabe das planmäßige Gefälle definiert, von dem das tatsächliche Gefälle aufgrund zulässiger Toleranzen abweichen kann und darf.

Quelle: bauwion