Fußböden mit einer Nutzschicht aus massivem Laub- oder Nadelholz, in Form von Parkett- oder Dielenboden, sind insbesondere in Wohnräumen aufgrund ihrer optischen und haptischen Eigenschaften (Fußwärme) beliebt. Sie eignen sich aber auch für Anwendungen im Industriebereich und in öffentlichen Gebäuden. Auch der ökologische Aspekt eines nachwachsenden Rohstoffes spricht für einen Fußboden aus Massivholz. Neben traditionellen Bauweisen, wie dem Massivholzparkett mit Nut und Feder („Stabparkett“), gibt es moderne Neuentwicklungen wie die Hochkantlamelle („Industrieparkett“) oder das Mehrschichtparkett („Fertigparkett“).
Das Erscheinungsbild des Parketts wird insbesondere geprägt durch
Für Parkett werden besonders häufig die Hölzer von Eiche, Buche, Esche, Ahorn und Merbau verwendet.
Fußböden, die keine Nutzschicht aus Massivholz haben, z.B. Fußböden mit laminierter oder furnierter Nutzschicht und Fußböden aus Pflanzenprodukten wie Aloe, Bambus, Kork oder Kokosnuss, sind nicht Thema dieser bauwion-Wissensseite.
Sortierung/ Erscheinungsklasse: Bei der Festlegung eines Holzfußbodens muss die Sortierung (A oder B bei massiven Nadelholz-Fußbodendielen) bzw. die Erscheinungsklasse (⚪, Δ oder □ bei allen anderen Holzfußböden) vereinbart werden, die wesentliche Auswirkungen auf das Erscheinungsbild des Holzfußbodens hat. Dabei empfiehlt sich die genaue schriftlich dokumentierte Erörterung mit dem Auftraggeber, worin genau die Unterschiede der einzelnen Erscheinungsklassen beim jeweiligen Fußboden und beim jeweiligen Holz liegen, insbesondere dann, wenn nicht die Erscheinungsklasse ⚪ ausgeführt werden soll. Weiteres hierzu s. Lexikonbeiträge ► Nadelholzdielen nach DIN EN 13990, Sortierungsklassen und ► Holzfußboden, Erscheinungsklassen
Oberflächenbehandlung: Im rohen Zustand verlegte Massivholzböden erfordern eine nachträgliche Oberflächenbehandlung, es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten:
Fußbodenheizung in Verbindung mit einem Holzfußboden: Grundsätzlich ist die Kombination einer Fußbodenheizung mit einem Holzfußboden gut möglich. Es sind jedoch nicht alle Holz- und Verlegearten geeignet, das jeweilige Produkt muss daher vom Hersteller ausdrücklich für die Verlegung auf einer Fußbodenheizung freigegeben sein. Grundsätzlich sind dünne verklebte Holzfußböden aus besonders hartem Holz, z.B. Eiche und einige tropische Hölzer, besonders gut geeignet. Weitere Informationen hierzu enthält auch die Webseite des ►Verbandes der deutschen Parkettindustrie e.V.
Brandschutz: Unabhängig davon, ob ein Holzfußboden in behandeltem oder unbehandeltem Zustand eingebaut wird, muss sein Brandverhalten nach DIN EN 13501-1 klassifiziert, d.h. einer der dort enthaltenen Brandverhaltensklassen zugeordnet sein. Für viele Holzfußböden ist die Brandverhaltensklasse bereits in DIN EN 14342 Tabelle 1 festgelegt, in Abhängigkeit vom Mindestwert der mittleren Rohdichte, der Mindestgesamtdicke und weiterer Endanwendungsbedingungen, z.B. einer Verklebung mit dem Untergrund oder einer Ausführung mit/ ohne unterseitigem Luftspalt. Die hier klassifizierten Holzfußböden erreichen dabei Brandverhaltensklassen zwischen Efl (normalentflammbar) und Cfl - s1 (schwerentflammbar). Demnach ist nicht jeder Holzfußboden geeignet für Bereiche, in denen Anforderungen an eine Schwerentflammbarkeit des Bodenbelages bestehen, z.B. in notwendigen Treppenräumen.
Für nicht in DIN EN 14342 Tabelle 1 aufgeführte Produkte ist eine Produktprüfung entsprechend den in DIN EN 13501-1 angegebenen Prüfnormen erforderlich, um das Produkt einer Brandverhaltensklasse zuzuordnen.
Bei jedem Produkt ist die Brandverhaltensklasse in Verbindung mit dem Mindestwert der mittleren Rohdichte, der Mindestgesamtdicke sowie den ggf. geltenden Endanwendungsbedingungen zu deklarieren.
Biologische Dauerhaftigkeit: Die biologische Dauerhaftigkeit der Produkte für Holzfußböden muss entweder durch natürliche Dauerhaftigkeit sichergestellt werden oder durch eine entsprechende Behandlung. Hierzu muss das Produkt einer Gebrauchsklasse nach DIN EN 335 zugeordnet werden. Ergibt sich hieraus die Notwendigkeit zu einer Behandlung mit Holzschutzmitteln, müssen beim Produkt neben der Angabe der Gebrauchsklasse nach DIN EN 335 auch Angaben über das verwendete Holzschutzmittel nach DIN EN 599-2 und der Mindesteindringtiefe in Bezug auf die in DIN EN 335 angegebene Eindringtiefe-Klasse angegeben werden.
Lieferfeuchte: Zum Zeitpunkt der ersten Produktauslieferung muss der Feuchtigkeitsgehalt im Holz gemäß Regelwerk
Diese relativ ungenauen Angaben der europäischen Regelwerke gelten für Einbauorte in ganz Europa gleichermaßen, unabhängig von den großen klimatischen Unterschieden. Der Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik empfiehlt für Deutschland eine Einbaufeuchte von 9 % für Massivparkett und 8 % für Mehrschichtparkett. Der Feuchtegehalt ist dabei, mit Ausnahme von Mehrschichtparkett, mit einem elektrischen Messgerät zu ermitteln. Nicht geregelt ist dabei, in wessen Verantwortung die Durchführung der Messung liegt (Lieferant/ Verarbeiter). Der Verarbeiter sollte jedoch in seinem eigenen Interesse die richtige Lieferfeuchte zumindest stichprobenartig kontrollieren. Bei Mehrschichtparkett liefert das elektrische Messverfahren jedoch nur einen ungefähren Schätzwert. Insbesondere hierbei sollte daher bereits bei der Bestellung eine konkrete Lieferfeuchte vereinbart werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Belegreife: Mit den Verlegearbeiten auf einem Estrich darf erst begonnen werden, wenn dessen vollständige Belegreife erreicht ist. Näheres hierzu auf der bauwion-Wissensseite ►400 | Baustellenestriche.
Renovierung und Reparatur: Mit Ausnahme der massiven Nadelholz-Fußbodendielen müssen alle beschriebenen Holzfußböden bei normalem Gebrauch entsprechend ihrem jeweiligen Regelwerk mindestens zweimal aufgearbeitet werden können. Zudem muss die Fußbodenkonstruktion den Austausch eines ganzen Elements bzw. den Austausch einzelner Stäbe der Nutzschicht bei Mehrschichtparkett ermöglichen.
DIN EN 335, Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Gebrauchsklassen: Definitionen, Anwendung bei Vollholz und Holzprodukten
DIN EN 13226, Holzfußböden - Massivholz-Elemente mit Nut und/oder Feder
DIN EN 13227, Holzfußböden - Massivholz-Lamparkettprodukte
DIN EN 13228, Holzfußböden - Massivholz-Overlay-Parkettstäbe einschließlich Parkettblöcke mit einem Verbindungssystem
DIN EN 13488, Holzfußböden - Mosaikparkettelemente
DIN EN 13489, Holzfußböden – Mehrschichtparkettelemente
DIN EN 13629, Holzfußböden - Massive Laubholzdielen und zusammengesetzte massive Laubholzdielen-Elemente
DIN EN 13990, Holzfußböden - Massive Nadelholz-Fußbodendielen
DIN EN 14342, Holzfußböden und Parkett - Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung
DIN EN 14761, Holzfußböden - Massivholzparkett - Hochkantlamelle, Breitlamelle und Modulklotz
Quelle: bauwion