Basiswissen

Abgasanlage, Mehrfachbelegung

Viele Schornsteinsysteme haben eine Zulassung zur Mehrfachbelegung. Das bedeutet, dass an einem Zug, bzw. an einem Abgasrohr, mehrere Feuerstätten im gleichen oder in unterschiedlichen Geschossen gleichzeitig angeschlossen und betrieben werden dürfen.

Schemaskizze zur Mehrfachbelegung (3-fach)

In der Regel können bis zu drei Feuerstätten an einen Schornstein angeschlossen werden. Eine Zulassung für Mischbelegung und Überdruckbetrieb ist selten. An einem mehrfachbelegten Schornstein dürfen keine offenen Kamine angeschlossen werden.

 

Für die Mehrfachbelegung eines Schornsteins müssen gem. §7 Abs. 4 MFeuV folgende Vorgaben erfüllt sein:

 

  • Gewährleistung der Ableitung der Abgase durch passende Dimensionierung und Bauart der Anlage in jedem Betriebszustand.
  • Abgasübertragung in Räume, deren Feuerstätte gerade nicht betrieben wird, muss ausgeschlossen sein.
  • Eine Brandübertragung zwischen den Aufstellräumen muss durch selbsttätige Absperrvorrichtungen oder auf andere Art verhindert sein.
  • Das gemeinsame Abgasrohr muss aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen.

 

Bei Anschluss von raumluftabhängigen Feuerstätten sollten gem. DIN V 18160-1 zwischen der Einleitung des untersten und des obersten Verbindungsstückes nicht mehr als 6,5 m liegen. Eine Mischbelegung ist möglich, wenn die Verbindungsstücke für feste und flüssige Brennstoffe am Abgasstutzen der Feuerstätte mindestens einen Meter senkrecht nach oben führen.

 

Ist bei der Mischbelegung eine Feuerstätte mit festen Brennstoffen angeschlossen, so müssen sämtliche Bauteile der Schornsteinanlage, auch die Verbindungsstücke der anderen Feuerstätten, für feste Brennstoffe ausgelegt sein.

Quelle: bauwion