Verbundestriche gehen eine kraftschlüssige Verbindung mit dem tragenden Untergrund ein und können so gleichzeitig hochbelastbar und dünn ausgeführt werden. Sie eignen sich so besonders für den Industriebau, zur wirtschaftlichen Herstellung von hochbelastbaren Oberflächen, wenn der Estrich keine Anforderungen an den Schall- oder Wärmeschutz erfüllen muss. Bei Sanierungen kommen sie auch in Ausnahmefällen zum Einsatz, wenn nicht genügend Aufbauhöhe zur Ausbildung eines schwimmenden Estrichs zur Verfügung steht und die deutlich verringerten Schallschutzwerte in Kauf genommen werden können. Im Gegensatz zu den anderen Verlegearten müssen Verbundestriche nicht zwingend durchgängig in gleicher Dicke hergestellt werden und eignen sich daher auch als Gefälleestrich zur Ausbildung von Oberflächengefällen bei horizontalem Untergrund.
Der tragende Untergrund muss ausreichend sauber (z.B. frei von Fetten, Mörtelresten, Feinstteilen, Nachbehandlungsmitteln) und eben sein (Ebenheitstoleranzen gem. DIN 18202, außer bei Aufbringen eines Zement-Verbundestrichs auf den noch frischen Beton). Grundsätzlich sind als Untergrund für Verbundestriche sowohl andere Estriche geeignet, aber auch Beton, Holz oder Stahl. Die Eignung oder Nichteignung bzw. die Fälle in denen der Untergrund besondere Maßnahmen erfordert, können Tabelle 2 der DIN 18560-3 entnommen werden, zusammenfassend gilt folgendes:
Quelle: bauwion