Bei der Festlegung der Dachneigung eines Gründaches sind auch die eventuell abweichenden Anforderungen an das Mindestgefälle der Abdichtung mit zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich für begrünte Flachdächer grundsätzlich ein Mindest-Dachgefälle von 2% (1,1°), um Staunässe in der Vegetationsschicht zu vermeiden.