Alle Personen- und Güteraufzüge in Neubauten müssen nach den Sicherheitsregeln der DIN EN 81-20 geplant werden. Diese europäische Norm gilt seit 2014 und ersetzt ab 01.09.2017 die bis dahin ebenfalls noch geltenden Normen DIN EN 81-1 und DIN EN 81-2.Die Änderungen liegen vor allem im verbesserten Brandschutz und weiteren Optimierungen für die Sicherheit der Passagiere und des Servicepersonals.
Ein nach DIN EN 81-20 errichteter Personen- und/oder Lastenaufzug muss festgelegte Ebenen bedienen und einen Fahrkorb besitzen, der an Seilen oder Ketten aufgehängt oder von Hebern getragen wird. Zudem darf die Fahrebene nicht mehr als 15° gegen die Vertikale geneigt sein.
Erforderliche Baumaße, Fahrkorbmaße und Türmaße sind in den Normen DIN 15306 und DIN 15309 geregelt, für Aufzüge für Personen mit Behinderungen in DIN EN 81-70. Die DIN EN 81-72 enthält Anforderungen für Feuerwehraufzüge.
Nicht unter die Aufzugs-DIN-Reihe EN 81 fallen Behindertenaufzüge und -plattformen mit einer Förderhöhe ≤ 3,00 m und einer maximalen Geschwindigkeit von 0,15 m/s. Deren Anforderungen an Größe und Bedienbarkeit werden in der DIN-Reihe 18040 für Barrierefreiheit geregelt. Für Personenaufzüge in Bestandsgebäuden gilt zudem die DIN EN 81-21, Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen - Aufzüge für den Personen- und Gütertransport - Teil 21: Neue Personen- und Lastenaufzüge in bestehenden Gebäuden.
Quelle: bauwion