Die DIN 14676 enthält Festlegungen zu Mindestanforderungen bezüglich Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung. Es dürfen nur Rauchwarnmelder verwendet werden, die der Produktnorm DIN EN 14604 entsprechen und eine CE-Kennzeichnung aufweisen.
Empfehlenswert ist zudem die Verwendung von Geräten mit VdS-Zulassung (erkennbar am aufgedruckten VdS-Prüfsiegel). Diese garantiert eine lange Lebensdauer, das zuverlässige Auslösen des Alarms und eine besonders geringe Fehlalarmwahrscheinlichkeit.
Neu ist das zusätzlich eingeführte Qualitätssiegel „Q“, das nur Rauchwarnmelder erhalten, die die Prüfung nach der vfdb-Richtlinie 14-01 mit zusätzlichen Anforderungen bestanden haben. Hierzu gehört unter anderem eine fest eingebaute 10-Jahresbatterie, aber auch ein erhöhter Schutz gegen Fehlalarme.
Quelle: bauwion