Ebenen mit einer Absturzhöhe ab 1,00m müssen (Treppen, Balkone, ...) nach Landesbauverordnung mit einer Absturzsicherung versehen werden. Dies gilt außerdem für Folgen von mindestens drei Stufen, hier sind feste Handläufe vorgesehen. Die Geländer schützen nicht nur vor dem Herabstürzen von Menschen und Gegenständen, sie nehmen auch Belastungen auf (bspw. durch das Anlehnen und Festhalten von Personen).
Geländer können aus verschiedenen Materialien gefertigt sein und auf unterschiedliche Weisen ausgeführt werden, z.B.:
Bei einer Absturzhöhe von bis zu 12,00m ist eine Geländerhöhe von mindestens 0,90m vorgeschrieben. Gemessen wird von der Stufenvorderkante lotrecht nach oben. Alle offenen Ebenen, die höher als 12,00m sind, müssen mit einem Geländer von mindestens 1,10m gesichert sein. Für besondere Fällen wie Arbeitsstätten, Industrieanlagen und Kraftwerke legt die Arbeitsstättenverordnung eine Mindest-Geländerhöhe von 1,00m fest.
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