
Feuerwehraufzüge sind Personenaufzüge, die im Brandfall von der Feuerwehr für die Brandbekämpfung und die Personenrettung benutzt werden können. In Hochhäusern (d.h. gem. MBO § 2 Abs. 4 Nr. 1 in Gebäuden ab 22 m Höhe) muss ein Feuerwehraufzug eingebaut werden, weitere Vorgaben für Feuerwehraufzüge in Hochhäusern regelt die Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR). Darüber hinaus werden Feuerwehraufzüge oft auch in Sonderbauten oder öffentlichen Gebäuden erforderlich, z.B. in Krankenhäusern.
Neue Feuerwehraufzüge müssen entsprechend der DIN EN 81-72 ausgeführt werden. Demnach müssen Feuerwehraufzüge insbesondere:
- alle Stockwerke des Gebäudes bedienen
- an allen Haltestellen und im Fahrkorb mit einem entsprechendem Piktogramm gekennzeichnet sein
- in jeder Etage einen brandgeschützten Vorraum (= sicherer Bereich) haben, die Fläche des Vorraumes richtet sich nach den Anforderungen für den Transport von Tragen und der Anordnung der Türen
- vor Rauchübertragung in den brandgeschützten Vorraum und den Schacht konstruktiv geschützt sein
- das entfernteste Stockwerk innerhalb von 60 Sekunden nach Schließen der Türen von der Feuerwehrzugangsebene aus erreichen
- eine Fahrkabine von 1,10 x 1,40 m mit 630 kg Tragfähigkeit aufweisen, bei zweiseitigem Zugang oder bei Nutzung zur Evakuierung und Aufnahme von Tragen und Betten eine Fahrkabine von 1,10 x 2,10 m mit 1.000 kg Tragfähigkeit
- an der Fahrkorbdecke eine von innen zugängliche Notklappe mit einer Mindestgröße von 0,40 x 0,50 m haben, die den Ausstieg eines Feuerwehrmannes ermöglicht
- an jeder Haltestelle sichere Befestigungspunkte für Rettungsmittel sowie Leitern zur Selbstbefreiung aufweisen
- eine Ausführung aller Decken-, Fußboden-, Wand- und Türbekleidungen im Fahrkorb aus nicht brennbaren Stoffen aufweisen
- mit elektrischen/elektronischen Befehlsgebern und Anzeigen ausgestattet sein, die bei Umgebungstemperaturen zwischen 0° und 65°C entsprechend der Zeitvorgabe der Gebäudekonstruktion (30/ 60/ 90/ 120/ 180 Minuten) funktionsfähig sind
- ein Kommunikationssystem für die Feuerwehr und eine Ersatzstromversorgung haben
- Schutzmaßnahmen für alle elektrischen Einrichtungen im Schacht und am Fahrkorb besitzen,vor Tropf- und Spritzwasser sowie vor stauendem Wasser im Fahrstuhlschacht
- eine für Feuerwehraufzüge zugelassene Steuerung aufweisen, durch die der Aufzug auf "Feuerwehrbetrieb" umgestellt und dann nur noch über das Feuerwehrbedientableau im Fahrkorb gesteuert werden kann
Quelle: bauwion
