Expertenwissen

Elastische Bodenbeläge

Elastische Bodenbeläge sind vielseitig einsetzbar, die möglichen Anwendungen reichen von privaten Wohnräumen über Turnhallen, Reinräume bis hin zu industriellen Lagerflächen. Genauso vielseitig unterscheiden sie sich in ihren Eigenschaften, z.B. hinsichtlich ihrer Ausgangsstoffe und der möglichen Rutschhemmung. Elastische Bodenbeläge werden in der Regel als Platten- oder Rollenware verlegt und fest mit dem Untergrund verklebt. Im Gegensatz zu anderen Bodenbelägen (Parkett, Fliesen) wird ihr Erscheinungsbild nicht durch das Fugenbild wesentlich beeinflusst, sondern fast ausschließlich über Farbe und Struktur (homogen/ heterogen) der Oberfläche bestimmt.

Mehr über elastische Bodenbeläge

Textile Bodenbeläge, Laminat-Bodenbeläge und Paneele für eine lose Verlegung werden teilweise zu den elastischen Bodenbelägen gezählt, sind aber nicht Thema dieser bauwion-Wissensseite.

Hinweise zur Planung

Rutschhemmung: Für elastische Bodenbeläge ergeben sich, in Abhängigkeit vom Einbauort und der Nutzung, in vielen Fällen Anforderungen an eine geprüfte und klassifizierte Rutschsicherheit. Weitere Informationen s. Lexikonbeiträge ► Rutschhemmung nach GUV-R 181 und ► Rutschhemmung in nassbelasteten Barfußbereichen nach GUV-I 8527.

Sockelausbildung: Bei elastischen Bodenbelägen gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Sockelausbildung. Neben konventionellen Sockelleisten aus Holz oder Kunststoff, die auch bei anderen Bodenbelagsarten eingesetzt werden, gibt es bei vielen elastischen Bodenbelägen die Möglichkeit, den Belag mit einer Hohlkehle an die Wand heraufzuziehen, dabei wird der Belag über ein in der Ecke untergelegtes gerundetes Profil gestützt. Dieser Hohlkehlsockel wird als gestalterisches Element eingesetzt, vor allem jedoch, wenn erhöhte Anforderungen an die Hygiene bestehen, z.B. in medizinischen Bereichen oder Reinräumen. Zu den einzelnen Möglichkeiten der Sockelausbildung s. Lexikonbeitrag ► Sockelausbildung bei elastischen Bodenbelägen.

Stuhlrolleneignung: Die Eignung des elastischen Bodenbelags für Stuhlrollen, in der Regel vom Typ W gemäß DIN EN 12529 (Rollen mit elastischer Lauffläche für harte Bodenbeläge), muss ggf. vom Hersteller angegeben sein.

Feuchtraumeignung: Auch die Eignung des elastischen Bodenbelags für Feucht- und Nassräume muss ggf. vom Hersteller angegeben sein. Es gibt auch Spezialprodukte, die herstellerseitig ausschließlich für den nassbelasteten Barfussbereich empfohlen werden oder Nassraumböden mit farblich darauf abgestimmten Wandbelägen aus dem gleichen Material, z.B. PVC.

Fußbodenheizung: Grundsätzlich ist die Kombination einer Fußbodenheizung mit einem elastischen Bodenbelag gut möglich, das jeweilige Produkt muss jedoch vom Hersteller ausdrücklich für die Verlegung auf einer Fußbodenheizung freigegeben sein.

Elektrostatisches Verhalten: Bei bestimmten Nutzungen werden antistatische Bodenbeläge mit einer definierten elektrischen Ableitfähigkeit erforderlich, z.B. wenn eine statische Aufladung in explosionsgefährdeten Bereichen zu einer Gefahr für Leben und Gesundheit werden kann, oder wenn empfindliche elektronische Bauelemente infolge einer statischen Aufladung beschädigt oder zerstört werden können. Näheres s. Lexikonbeitrag ► Ableitfähige (antistatische) Bodenbeläge.

Brandschutz: Das Brandverhalten eines elastischen Bodenbelages muss nach DIN EN 13501-1 (früher: nach DIN 4102) klassifiziert, d.h. nach entsprechender Prüfung einer der dort enthaltenen Brandverhaltensklassen zugeordnet sein. Ohne weitere Prüfung werden die meisten elastischen Bodenbeläge ansonsten nach DIN EN 14041 Tabelle 3 unter bestimmten Voraussetzungen (Mindest-/ Höchstmasse, Mindestgesamtdicke) in die Brandverhaltensklasse Efl (normal entflammbar) eingestuft.

Demnach ist nicht jeder elastische Bodenbelag geeignet für Bereiche, in denen Anforderungen an eine Schwerentflammbarkeit des Bodenbelages bestehen, z.B. in notwendigen Treppenräumen.

Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC): Elastische Bodenbeläge dürfen, wie alle anderen Bauprodukte für den Innenbereich auch, nur in sehr eng begrenzter Menge gesundheitsgefährdende flüchtige organische Verbindungen (VOC - Total Volatile Organic Compounds) freisetzen. Näheres s. Lexikonbeitrag ► VOC-Emissionsverhalten von Bauprodukten.

Reinraumeignung: Fußböden in Reinraumbereichen müssen bestmöglich und gründlich gereinigt werden können. Dies erfordert, neben einer glatten durchgängigen Oberfläche, auch eine Resistenz gegenüber Reinigungschemikalien. Hierzu besonders gut geeignet sind PVC-Böden mit entsprechender Zulassung für Reinraumbereiche. Die Reinraumeignung wird dabei nach der amerikanischen Richtlinie ASTM F51/00 in Klassen eingeteilt, wobei Klasse A der höchsten Anforderung entspricht.

Ein wichtiges Detail bei Reinraumböden ist die Sockelausbildung. Bei Reinraumböden werden oft Hohlkehlsockel ausgebildet, die an aufgehenden Bauteilen gerundet in die Wand übergehen und so die schwer zu reinigende 90°-Fuge zwischen Boden und Wand vermeiden.

Dekontaminierbarkeit: Oberflächen, die durch radioaktive Stoffe verunreinigt werden können, z.B. in Labors oder in medizinischen Bereichen, müssen schnell dekontaminiert werden können. Hierzu enthalten DIN 25415 und ISO 8690 weitgehend identisch beschriebene Verfahren, mit denen die Dekontaminierbarkeit von Oberflächen unter Laborbedingungen geprüft werden kann.

Hinweise zur Bauausführung

Untergrund: Der Untergrund muss frei sein von groben Verunreinigungen, größeren Unebenheiten oder Rissen. Auch bei zu feuchtem Untergrund, falscher Höhenlage oder ungeeigneter Temperatur des Untergrundes, einem ungeeigneten Raumklima oder fehlendem Überstand der Randdämmstreifen muss die ausführende Firma gem. VOB C DIN 18365 Bedenken anmelden.

Wenn der Belag nicht schwimmend (auf einer ca. 2 mm starken Unterlage, z.B. aus Korkment, XPS- oder PE-Schaum) verlegt wird, muss der Untergrund vor dem Verlegen des Bodenbelages mit einer Spachtel- oder Ausgleichsmasse geglättet werden. Sofern dabei mehr als 1 mm ausgeglichen oder ganzflächig gespachtelt werden muss, was bei Baustellenestrichen als Untergrund fast immer der Fall ist, so handelt es sich dabei um eine besondere Leistung, für die der ausführenden Firma nach VOB C DIN 18365 eine gesonderte Vergütung zusteht. Die Leistung sollte daher, soweit erkennbar, bereits bei der Ausschreibung in das Leistungsverzeichnis mitaufgenommen werden.

Belegreife: Mit den Verlegearbeiten auf einem Estrich darf erst begonnen werden, wenn dessen vollständige Belegreife erreicht ist. Näheres hierzu auf der bauwion-Wissensseite ►400 | Baustellenestriche.

Stoßausbildung: In der Regel werden die Stöße elastischer Bodenbeläge mit einer auf das Bodenmaterial abgestimmten „Schnur“ verschweißt, die bei bestimmungemäßer Nutzung keine Feuchtigkeit in den Untergrund durchlässt.

Bewegungsfugen: Bewegungsfugen aus Schichten unterhalb des Belages, z.B. aus dem Estrich oder dem Rohbau, müssen in gleicher Breite in den Belag übernommen werden, s. auch Lexikonbeitrag ► Bewegungsfugen im Bodenaufbau. Die Fuge wird dann entweder mit elastischer Fugendichtungsmasse oder einem entsprechenden Profil überdeckt.

Reinigung/ Pflege: Die Reinigung und Pflege muss nach den anerkannten Regeln der Gebäudereinigung erfolgen, falsche Reinigungsmaßnahmen können ebenso zu Hygiene- und Glätteproblemen führen wie zu optischer Beeinträchtigung und Wertminderung des Bodenbelages. Abgestimmt auf das jeweilige Produkt gibt es vom Hersteller eine Reinigungs- und Pflegeanleitung, die dem Auftraggeber gem. VOB C DIN 18365 schriftlich übergeben werden muss. In der Regel sind dabei Hinweise für die Bauendreinigung enthalten, die Intensivreinigung (Grundreinigung), die laufende Reinigung (Unterhaltsreinigung) und die jeweils dafür geeigneten Reinigungsmittel und Geräte. Die Wirkung von chemischen Substanzen wie Reinigungs- und Desinfektionsmittel sollte vor der Verwendung an einem Belagsmuster oder einer unauffälligen Stelle des Bodens getestet werden, da durch Chemikalien aller Art bleibende Beschädigungen und Verfärbungen in elastischen Bodenbelägen entstehen können.

Normen und Literatur

DIN 18365 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Bodenbelagarbeiten

DIN EN 650 Elastische Bodenbeläge - Bodenbeläge aus Polyvinylchlorid mit einem Rücken aus Jute oder Polyestervlies oder auf Polyestervlies mit einem Rücken aus Polyvinylchlorid – Spezifikation

DIN EN 651 Elastische Bodenbeläge - Polyvinylchlorid-Bodenbeläge mit einer Schaumstoffschicht – Spezifikation

DIN EN 652 Elastische Bodenbeläge - Polyvinylchlorid-Bodenbeläge mit einem Rücken auf Korkbasis - Spezifikation

DIN EN 655 Elastische Bodenbeläge - Platten auf einem Rücken aus Presskork mit einer Polyvinylchlorid-Nutzschicht - Spezifikation

DIN EN 686 Elastische Bodenbeläge - Spezifikation für Linoleum mit und ohne Muster mit Schaumrücken

DIN EN 687 Elastische Bodenbeläge - Spezifikation für Linoleum mit und ohne Muster mit Korkmentrücken

DIN EN 688 Elastische Bodenbeläge - Spezifikation für Korklinoleum

DIN EN 1816 Elastische Bodenbeläge - Spezifikation für homogene und heterogene ebene Elastomer-Bodenbeläge mit Schaumstoffbeschichtung

DIN EN 1817 Elastische Bodenbeläge - Spezifikation für homogene und heterogene ebene Elastomer-Bodenbeläge

DIN EN 12104 Elastische Bodenbeläge - Presskorkplatten – Spezifikation

DIN EN 12199 Elastische Bodenbeläge - Spezifikationen für homogene und heterogene profilierte Elastomer-Bodenbeläge

DIN EN 12529 Räder und Rollen - Möbelrollen - Rollen für Drehstühle – Anforderungen

DIN EN 13413 Elastische Bodenbeläge - Polyvinylchlorid-Bodenbeläge mit einem Rücken aus Fasermaterial – Spezifikationen

DIN EN 13553 Elastische Bodenbeläge - Polyvinylchlorid-Bodenbeläge zur Anwendung in besonderen Nassräumen – Spezifikation

DIN EN 13845 Elastische Bodenbeläge - Polyvinylchlorid-Bodenbeläge mit partikelbasiertem erhöhten Gleitwiderstand – Spezifikation

DIN EN 14041 Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge - Wesentliche Eigenschaften

DIN EN 14521 Elastische Bodenbeläge - Spezifikation für ebene Elastomer-Bodenbeläge mit oder ohne Schaumunterschicht mit einer dekorativen Schicht

DIN EN 16776 Elastische Bodenbeläge - Homogene und heterogene Polyurethan-Bodenbeläge – Spezifikation

DIN EN ISO 10581 Elastische Bodenbeläge - Homogene Polyvinylchlorid-Bodenbeläge – Spezifikation

DIN EN ISO 10582 Elastische Bodenbeläge - Heterogene Polyvinylchlorid-Bodenbeläge – Spezifikation

DIN EN ISO 10874 Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge – Klassifizierung

DIN EN ISO 24011 Elastische Bodenbeläge - Spezifikation für Linoleum mit und ohne Muster

DIN EN ISO 26986 Elastische Bodenbeläge - Geschäumte Polyvinylchlorid-Bodenbeläge - Spezifikation

Quelle: bauwion