Besondere Funktion eines Fluchttürverschlusses, die aus Sicherheitsgründen den Wiedereintritt einer Person in den verlassenen Raum ohne Schlüssel ermöglicht, wenn zuvor beim Verlassen das innenliegende Bedienelement des Fluchttürverschlusses betätigt wurde. Diese Funktion ermöglicht auch der Feuerwehr einen schnellen Zugang zum Gebäude, nachdem mindestens eine Person das Gebäude verlassen hat. Hinsichtlich des Einbruchsschutzes ist dabei jedoch zu berücksichtigen, dass die Tür nach jeder Öffnung von innen auch von außen zugänglich ist, solange sie nicht wieder verriegelt wird. Bei Einsteckschlössern mit Panikfunktion entspricht die Wiedereintrittsfunktion der Panikfunktion D, s. Lexikonbeitrag Einsteckschloss mit Panikfunktion B, C, D, E.
Quelle: bauwion