Trockenbauwände werden als nichttragende innere Trennwände hohen Anforderungen gerecht, z.B. an den Schall- oder Brandschutz. Bei Gewerbebauten bieten sie Vorteile hinsichtlich einer flexiblen Raumaufteilung und ermöglichen mit geringem Aufwand spätere technische Nachinstallationen, wie z.B. das Nachziehen von Kabeln. Aber auch im Wohnungsbau werden Trockenbauwände zunehmend eingesetzt. Sie bestehen aus einem inneren Ständerwerk und einer beidseitigen Bekleidung als fertigen Wandoberflächen. Zusätzlich gibt es in der Ständerwerksebene in der Regel noch eine Dämmung aus Mineralwolle, um Schallschutz- oder Brandschutzanforderungen zu erfüllen.
Allgemein: Unter Trockenbaukonstruktionen versteht man Ausbau-Konstruktionen eines Gebäudes ohne wasserhaltige Baustoffe wie Beton, Mörtel, Putz, Lehm etc. Sie werden in der Regel im Bereich von Wand, Boden und Decke angewendet. Obwohl die Beplankung von Trockenbaukonstruktionen aus vielen Materialien wie Holz, Holzwerkstoffen, Metall oder Kunststoff bestehen kann, sind Gipsprodukte am weitesten verbreitet. In dieser Bauwion-Wissensseite wurde in erster Linie die Beplankung auf Basis von Gips thematisiert.
Man unterscheidet dabei in Gipsplatten nach DIN EN 520, Gipsplatten mit Vliesarmierung nach DIN EN 15283-1 und Gipsfaserplatten nach DIN EN 15283-2.
Bauregelliste, Verwendbarkeitsnachweise und Übereinstimmungsnachweise für Bauprodukte und Bauarten: In der Musterbauordnung und den daraus abgeleiteten Landesbauordnungen ist festgelegt, dass Bauprodukte für die Errichtung, Änderung und Instandhaltung baulicher Anlagen nur verwendet werden dürfen, wenn ihre Verwendbarkeit für den jeweiligen Verwendungszweck nachgewiesen ist. Gleiches gilt auch für Bauarten. Hierzu macht das Deutsche Institut für Bautechnik (DiBt), im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder, in der Bauregelliste die sogenannten Technischen Baubestimmungen bekannt. Für jedes Bauprodukt und jede Bauart muss bei jedem Bauvorhaben die Verwendbarkeit nachgewiesen und dokumentiert werden. Dies erfolgt über die sogenannten Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweise. Näheres hierzu s. Lexikonbeiträge ► Bauregelliste, ► Bauprodukte, Verwendbarkeitsnachweis und Übereinstimmungsnachweis und ► Bauarten, Verwendbarkeitsnachweis und Übereinstimmungsnachweis.
Feuchträume: Gem. DIN 18181sind Gipsprodukte in der Regel nicht geeignet für Anwendungen in Räumen mit anhaltend hoher Luftfeuchte. Sie sind jedoch geeignet für Räume, in denen die Luftfeuchte nutzungsbedingt und infolge ausreichend vorhandener Lüftungsmöglichkeiten nur vorübergehend kurz ansteigt, z.B. in Sanitärräumen innerhalb von Wohnungen. Während Gipsfaserplatten aufgrund von werkseitiger Hydrophobierunggrundsätzlich für die Anwendung im Sanitärbereich geeignet sind,empfiehltDIN 18181 für Gipsplatten die nach DIN 18180 (Typ GKBI/ GKFI) bzw. DIN EN 520 (Typ H2) klassifizierten Platten für Feuchtraumanwendungen. Platten in Spritzwasserbereichen, z.B. Duschen sind hierbei vollflächigfachgerecht abzudichten, einschließlich aller Anschlussfugen und Durchdringungspunkte.
Weitere Hinweise hierzu enthalten die ZDB-Merkblätter "Hinweise für die Ausführung von Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich(Januar 2005)" und "Putz und Trockenbau in Feuchträumen mit Bekleidungen aus keramischen Fliesen und Platten oder Naturwerksteinen (Mai 2001)", herausgegeben durch den Fachverband deutsches Fliesengewerbe im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes.
Zulässige Wandhöhe: Bei jedem Wandsystem werden vom Hersteller die zulässigen maximalen Wandhöhen in Abhängigkeit der hierfür relevanten Faktoren angegeben. Diese beträgt bei Standardwänden zwischen 3 und 12 m und ist insbesondere abhängig von:
Gebogene Wandoberflächen: Mit Gipsplatten lassen sich auch gleichmäßig gebogene Wandoberflächen herstellen. Die Platten werden dabei entweder im trockenen Zustand auf der gebogenen Unterkonstruktion befestigt: So sind mit einer 12,5 mm starken Gipsplatte (GKB/ GKF) Biegeradien ≥ ca. 2,75 m möglich. Oder die Platten werden nass gebogen, wobei die zu stauchende Seite gleichmäßig mit Wasser benetzt, dann die Platte auf einer vorgefertigten Schablone gebogen und bis zur vollständigen Trocknung fixiert wird: So sind mit einer 12,5 mm starken Gipsplatte (GKB/ GKF) Biegeradien ≥ ca. 1,00 m möglich.
Auch Gipsfaserplatten werden auf diese Weise gebogen. Trockenbiegungen sind bei Verwendung von Plattenstärken 12,5 mm und 10 mm herstellerabhängig bei Biegeradien > 4,0 m möglich. Kleinere Radien werden durch Nassbiegung hergestellt.
Offene/ halboffene/ geschlossene Systeme: Im Trockenbau werden Systemkonstruktionen, z.B. für Trennwände, Raumsysteme oder Unterdecken, unterschieden in offene, halboffene und geschlossene Systeme. Offene Systeme entsprechen gem. DIN oder EN genormten Konstruktionen für den jeweiligen Anwendungsfall, halboffene und geschlossene Systeme haben dagegen eine Systemzulassung über ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) oder eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ). Mehr dazu im Lexikonbeitrag ► Offene, halboffene und geschlossene Systeme im Trockenbau.
Ballwurfsicherheit: Wenn eine Ballwurfsicherheit erforderlich ist, z.B. in Turnhallen, ist zu prüfen, ob das gewählte Wandsystem hierfür geeignet und zugelassen ist. In der Regel ist eine Ballwurfsicherheit jedoch bei Trockenbauwänden mit mehrlagiger Beplankung gegeben.
Trockenbauwände mit Spezialanforderungen: Für zahlreiche spezielle Anwendungsfälle gibt es entsprechend zugelassene Trennwandsysteme, z.B. mit folgenden klassifizierten Eigenschaften:
Brandschutzanforderungen bei Trockenbau-Holzständerwände: Die Verwendung von Holzständerwänden bei einer Anforderung feuerhemmend als raumabschließendes Bauteil ist ohne weiteres möglich, wenn ein entsprechender bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis für die Feuerwiderstandsklasse F30-B nach DIN 4102 oder EI 30 nach DIN EN 13501 für das Produkt vorliegt. Mehr zu den (begrenzten) Einsatzmöglichkeiten von Holzständerwänden bei höheren Anforderungen s. Lexikonbeitrag ► Holzständerwände mit Brandschutzanforderungen.
Lagerung von Gips- und Gipsfaserplatten: Die Lagerung der Platten sollte horizontal und eben erfolgen, d.h. z.B. auf trockenen Paletten oder eng liegenden Lagerhölzern. Bei der Lagerung von Platten aus Gips ist die zulässige statische Belastungsgrenze der Decke schnell erreicht. Die Platten sind daher unter Berücksichtigung des Plattengewichts und der zulässigen Deckentragfähigkeit zu lagern, mit möglichst großem Abstand der einzelnen Paletten zueinander.
Verarbeitung von Gips- und Gipsfaserplatten: Gipsprodukte sind auf der Baustelle bei Transport, Lagerung und Einbau vor Feuchtigkeitseinwirkungen zu schützen. Insbesondere Produkte ohne Hydrophobierung nehmen durch Feuchtigkeit, aber auch durch Verformungen schnell Schaden. Mit der Materialanlieferung und Verarbeitung sollte daher erst begonnen werden, wenn die Fassadenhülle einschließlich Dach einen funktionierenden Schutz vor Feuchtigkeit/ Niederschlägen bietet.Nach dem Einbau sollten die Platten nicht einer länger anhaltenden Luftfeuchtigkeit von über 80 % ausgesetzt werden. Insbesondere bei zeitgleich erfolgenden Innenputz- oder Estricharbeiten ist eine ausreichende Lüftung sicherzustellen, um Schäden an den Trockenbauwänden durch eine erhöhte Luftfeuchtigkeit zu vermeiden.
Verspachtelung von Gips- und Gipsfaserplatten: Die Verspachtelung von Gipsplatten sollte gem. DIN 18181 nur bei Raumtemperaturen ≥ 10° C erfolgen.
Analog zu den in DIN 18550 für Innenputzoberflächen definierten vier Qualitätsstufen Q1 – Q4 sind diese im Merkblatt Nr. 2, Verspachtelung von Gipsplatten, auch für Gipsplatten festgelegt, s. auch Lexikonbeitrag ► Verspachtelung von Gipsplatten, Qualitätsstufen.
Für Gipsfaserplatten sind die Qualitätsstufen Q1-Gipsfaser – Q4-Gipsfaser im Merkblatt Nr. 2.1, Verspachtelung von Gipsfaserplatten festgelegt. Siehe Lexikonbeitrag ► Verspachtelung von Gipsfaserplatten, Qualitätsstufen.
Die Qualitätsstufe ist jeweils in Abhängigkeit von der weiteren Beschichtung/ Bekleidung der Wand zu wählen. Zu beachten ist hierbei, dass Abzeichnungen im Streiflicht durch die handwerkliche Herstellung der glatten Wandoberfläche nie ganz zu vermeiden sind. Sie sind jedoch deutlich reduzierter, wenn eine erhöhte Qualitätsstufe (Q3 oder Q4 bzw. Q3-Gipsfaser oder Q4-Gipsfaser) ausgeführt wird. Bei Qualitätsstufe 4 sind sie im Rahmen der handwerklichen Möglichkeiten minimiert, eine absolut ebene und schattenfreie Ausführung ist jedoch nicht ausführbar. Für ein optimales Ergebnis sollten bereits während der Ausführung der Spachtelarbeiten vergleichbare Lichtverhältnisse vorhanden sein wie bei der Abnahme bzw. der späteren Nutzung.
DIN 4102-2, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Bauteile, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen
DIN 4103-1, Nichttragende innere Trennwände; Anforderungen, Nachweise
DIN 4103-4, Nichttragende innere Trennwände; Unterkonstruktion in Holzbauart
DIN 6812, Medizinische Röntgenanlagen bis 300 kV - Regeln für die Auslegung des baulichen Strahlenschutzes
DIN 18180, Gipsplatten - Arten und Anforderungen
DIN 18181, Gipsplatten im Hochbau - Verarbeitung
DIN 18182-1, Zubehör für die Verarbeitung von Gipsplatten - Teil 1: Profile aus Stahlblech
DIN 18183-1, Trennwände und Vorsatzschalen aus Gipsplatten mit Metallunterkonstruktionen - Teil 1: Beplankung mit Gipsplatten
DIN 18340, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Trockenbauarbeiten
DIN EN 520, Gipsplatten - Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 1522, Fenster, Türen, Abschlüsse - Durchschusshemmung - Anforderungen und Klassifizierung
DIN EN 14195, Metallprofile für Unterkonstruktionen von Gipsplattensystemen - Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 15283-1, Faserverstärkte Gipsplatten - Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren - Teil 1: Gipsplatten mit Vliesarmierung
DIN EN 15283-2,Faserverstärkte Gipsplatten - Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren - Teil 2: Gipsfaserplatten
Bauregellisten, Bauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C, herausgegeben vom ► Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) (www.dibt.de)
Untergründe in Feuchträumen, Merkblatt, Herausgeber: Fachbereich Ausbau im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V., Berlin
Baustellen-Bedingungen, Merkblatt Nr. 1, Hinweise und Richtlinien für Trockenbauarbeiten mit Gipsplatten-Systemen, herausgegeben durch die Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
Verspachtelung von Gipsplatten, Oberflächengüten, Merkblatt Nr. 2, Hinweise und Richtlinien für Trockenbauarbeiten mit Gipsplatten-Systemen, herausgegeben durch die Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
Verspachtelung von Gipsfaserplatten, Oberflächengüten, Merkblatt Nr. 2.1, herausgegeben durch die Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
Gipsplattenkonstruktionen, Fugen und Anschlüsse, Merkblatt Nr. 3, herausgegeben durch die Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
Hinweise für die Ausführung von Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich, ZDB-Merkblatt, herausgegeben durch den Fachverband deutsches Fliesengewerbe im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB)
Putz und Trockenbau in Feuchträumen mit Bekleidungen aus keramischen Fliesen und Platten oder Naturwerksteinen, ZDB-Merkblatt, herausgegeben durch den Fachverband deutsches Fliesengewerbe im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB)
► Schallschutz im Wohnungsbau - Schallschutzausweis, herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.V. (DEGA)
Quelle: bauwion