Eine Blitzschutzanlage besteht meist aus einem äußeren und einem inneren Blitzschutz. Der äußere Blitzschutz fängt Blitzströme auf und leitet sie in die Erde ab, dadurch verhindert er Schäden am Gebäude, in erster Linie Gebäudebrände. Zu einer äußeren Blitzschutzanlage gehören Fangeinrichtungen, Ableitungen und die Erdungsanlage. Die Fangeinrichtungen werden an exponierten Punkten des Gebäudes, meist auf dem Dach, montiert und bieten somit festgelegte Blitzeinschlagspunkte. Über die Ableitungen, welche meist als verzinkter Rundstahl an den Gebäudekanten entlang nach unten laufen, wird der Blitzstrom in die Erdungsanlage geleitet.
Eine Blitzschutzanlage muss in der Regel den Vorgaben der aktuellen Normenreihe DIN EN 62305 in den Teilen 1 – 4 (mit den dazugehörigen VDE-Klassifikationen VDE 0185-305 Teile 1 – 4) entsprechen, einschließlich der geltenden Berichtigungen und Beiblätter, und einen (korrosionsfesten) Potentialausgleich gemäß DIN VDE 0100-540 an den Fundamenterder besitzen.
Quelle: bauwion