Die Luftdurchlässigkeit wird in der DIN EN 12207 definiert und ist ein Maß für die Menge des Luftaustausches eines geschlossenen und abgesperrten Fensterelements oder einer Außentür in Bezug auf eine konstante Luftdruckdifferenz. Die Bewertung erfolgt unabhängig davon ob der Luftaustausche dabei über Fugen zwischen Flügel, Blendrahmen oder Glasfalz erfolgt. Die Klassifizierung wird auf die Fläche des Elements oder seine Fugenlänge bezogen.
Mögliche Werte: 1 bis 4
Beispiel: Luftdurchlässigkeit 3: Das Element muss die Anforderungen der Klasse 3 bis zu einer Prüfdruckdifferenz von 600 Pa erreichen.
Eine übersichtliche Entscheidungshilfe für die Auswahl der richtigen Luftdurchlässigkeit bieten die Tabellen 2 und 3 der Richtlinie FE-05/2, "Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren – Teil 1" des ift-Rosenheim. Dort ist eine tabellarische Einordnung in Abhängigkeit der Windlastzone, der Einbauhöhe und der Geländekategorie zu treffen. Diese Kriterien sind zudem ausschlaggebend für die Bestimmung der nötigen Schlagregendichtheit.
Wichtiger Hinweis: Die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert bzgl. Luftdurchlässigkeit unabhängig der o. g. Klassifizierung bei Gebäuden bis zu zwei Vollgeschossen mind. die Klasse 2 und bei Gebäuden mit mehr als zwei Vollgeschossen mind. Klasse 3.
Quelle: bauwion