Hartbetonbeläge werden gebrauchsfertig im Verbund mit einer Unterkonstruktion verlegt. Sie bieten eine ebene Fläche mit einem hohen Widerstand gegen mechanische Beanspruchung und sind anspruchslos im Unterhalt. Angewendet werden sie vorwiegend in Betrieben von Industrie und Gewerbe, und zwar in jenen Bereichen, die infolge Güterumschlags einem starken Verschleiss ausgesetzt sind. Sie gehören deshalb zu den Belägen für Industriefussböden. Sie werden allerdings nicht von der Industrie selbst produziert, sondern vom Baugewerbe ausgeführt. Für den Erfolg braucht es nach wie vor grosse handwerkliche Sorgfalt. Als Unterkonstruktion dient eine Betondecke oder eine Bodenplatte. Andernfalls kann der Hartbeton die gestellten Anforderungen nicht erfüllen. Dank Verbund mit dieser Konstruktion ist eine zusätzliche
Fugeneinteilung nicht notwendig. Hartbeton wird deshalb auch den fugenlosen Bodenbelägen zugeordnet, wie sie in der Schweiz seit 1988 normiert sind.
Hartbetonbeläge werden mit normalem Portlandzement hergestellt. Sie unterscheiden sich von einem gewöhnlichen Zementüberzug darin, dass sie höher beansprucht werden können. Ihr Zuschlag besteht teilweise oder ganz aus Hartstoffen. Je nach Bedarf gibt man noch Zusätze bei. In Deutschland und in Österreich bezeichnet man sie als «Zementgebundene Hartstoffestriche». Wegen der erforderlichen Kenntnisse in Mischung und Ausführung werden sie vielerorts von spezialisierten Firmen angeboten, die für ihre Typen eigene Markennamen eingeführt haben.
Die Planung ist - wie bei jedem Bodenbelag - Aufgabe des Architekten. Der Aufbau des Bodens ist einfach, weil meist nur die mechanische Beanspruchung massgebend ist. Sind Wärme- und Schallschutz zu berücksichtigen, so müssen diese Probleme in einem übergeordneten Zusammenhang gelöst werden. Das System Hartbeton/Unterkonstruktion weist für diese Zwecke keinen besonderen Widerstand auf. Als zementgebundener Belag ist Hartbeton aber dampfdurchlässig und beständig gegen Feuchtigkeit. Er erträgt kleinere Mengen an Öl, Fett und Lösungsmittel, nicht aber an Säuren, wie sie selbst in harmlosen Flüssigkeiten enthalten sein können. Eine Beanspruchung mit Frost-Tausalz wäre ebenfalls nachteilig und hätte eine aufwendige Rezeptur zur Folge. Deshalb ist die künftige Nutzung sorgfältig abzuklären. Auf Wunsch kann Hartbeton eingefärbt werden. Dies geschieht durch Beimischen von Farbpigmenten nach den Regeln der Betontechnologie.
Mit der Unterkonstruktion wird in der Regel ein Ingenieur beauftragt. Bei tragenden Teilen wie Decken und Fundamentplatten von Gebäuden
ist dies selbstverständlich. Bei Fussböden, die direkt auf dem Erdreich liegen und wie z.B. in grossen Hallen nicht ein Teil der Baukonstruktion sind, braucht es wegen der statischen Beanspruchung trotzdem eine schwimmende Bodenplatte. Sie ist als eigenständiger, tragender Teil zu betrachten und muss entsprechend
konstruiert werden. Harbetonbeläge sind für Fussböden konzipiert, die sich im Innern von Gebäuden befinden. Für Nutzflächen im Freien ist wegen der Frost-Tausalz Beständigkeit ein Aufbau nach den Regeln des Strassenbaus empfehlenswert.