Damit ein Bauteil die gemäß Landesbauordnung oder ergänzenden Rechtsvorschriften (z.B. einer Garagenverordnung oder einer Sonderbauverordnung) gestellten Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit als raumabschließendes Bauteil nachweislich erfüllen kann, muss es entweder nach deutscher (DIN 4102) oder europäischer Norm (DIN EN 13501) klassifiziert sein, bei Deckenbekleidungen/ Unterdecken wie folgt:
*nur möglich mit Unterdecken, wenn die Rohdecke mindestens die gleiche nachgewiesene Feuerwiderstandsfähigkeit wie die Unterdecke besitzt. Bei der Anforderung Brandbeanspruchung „vom Deckenzwischenraum“ wird in der Regel mindestens eine Mineralwollauflage erforderlich, teilweise (bei freitragenden Decken) zusätzlich noch eine Profilabdeckung mit Gipsplattenstreifen.
**zusätzlich in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen
***zusätzlich aus nichtbrennbaren Baustoffen
Quelle: bauwion