Der Begriff Dampfsperre beschreibt eine diffusionsdichte Bauteilschicht, die verhindern soll, dass Feuchtigkeit in Form von Wasserdampf in ein anderes Bauteil eindringen und dort zu Schäden führen kann. Gem. DIN 4108-3 werden Dampfsperren dabei als diffusionsdichte Schicht mit einem sd-Wert (wasserdampfdiffusionsäquivalente Luftschichtdicke) von mindestens 1500 m definiert. Im Unterschied dazu besitzen die weniger dichten Dampfbremsen (DIN 4108-3: diffusionshemmende Schicht) einen sd-Wert von 0,5 bis 1500 m.
Die meisten Dampfsperren bestehen aus mit Aluminium kaschierten Kunststofffolien oder Pappe bzw. Papier. Durch die Einarbeitung von Gewebegittern wird die Reißfestigkeit der Bahnen erhöht. Durch die Aluminiumbeschichtung haben die meisten Dampfsperren zusätzlich eine isolierende Wirkung und können dadurch Immissionen wie z.B. Elektrosmog eindämmen.
Typische Einsatzbereiche für Dampfbremsen bzw. -sperren liegen auf der inneren (warmen) Seite einer Dachdämmung, um deren Durchfeuchtung durch Wasserdampfdiffusion von innen nach außen zu verhindern. Dies ist vor allem bei nicht hinterlüfteten Dächern mit dampfdichten Materialien wie Blechdeckungen, Flachdachfolien und Gründächern der Fall. Bei Steildächern werden Dampfsperren aufgrund der möglichen massiven Feuchteschäden bei einer Beschädigung dieser Bahnen und der Entwicklung neuerer Produkte (s. feuchtevariable Dampfbremse) jedoch kaum noch verwendet.
Quelle: bauwion