Gipsfaserplatten sind im Gegensatz zu Gipsplatten nicht mit Karton umhüllt. Sie bestehen aus einem abgebundenen Gipskern, dem Zellulosefasern zugesetzt sind. Die Fasern sorgen für die notwendige Stabilität der Platte. Eine werksmäßige Imprägnierung sorgt für eine Eignung im Sanitärbereich. Sie werden im Normalfall als nicht brennbarer Baustoff eingeordnet. Gipsfaserplatten sind in DIN EN 15283-2 geregelt und werden mit GF gekennzeichnet. Sie werden im Trockenbau insbesondere in Bereichen mit erhöhter Anforderung an Stabilität, Brand-, Schall- oder Wärmeschutz eingesetzt. Gipsfaserplatten werden auch für Fertigteilestriche verwendet.
Quelle: bauwion