Expertenwissen

Rauchwarnmelder und Gefahrenmelder

Rauchwarnmelder und Gefahrenmelder sind kompakte Geräte mit integrierter Stromversorgung, die automatisch die jeweilige Gefahr erkennen und die Alarmierung selbständig übernehmen, zumeist in Form eines lauten (>85 dB) akustischen Signals. So ermöglichen sie eine frühzeitige Reaktion anwesender Personen. Rauchwarnmelder sind für Wohnungen mittlerweile in fast allen deutschen Bundesländern verpflichtend vorgeschrieben.

Mehr über Rauchwarnmelder und Gefahrenmelder

Neben der einfachsten Ausführung unvernetzter Einzelmelder gibt es Rauchwarnmelder auch als Systemkomponenten, die durch Vernetzung entweder miteinander kommunizieren, oder auf eine übergeordnete Gefahrenwarnanlage aufgeschaltet werden können. Es sind auch Gefahrenwarnanlagen erhältlich, auf die gleichzeitig verschiedene Alarmgeber aufgeschaltet werden können, z.B. Rauchwarnmelder und Einbruchwarnmelder. Es gibt auch Rauchwarnmelder, die über ein entsprechendes Relais direkt externe Endgeräte ansteuern können, z.B. eine Sirene, ein Blitzlicht, ein Vibrationskissen oder ein Wählgerät, das die Alarmmeldung telefonisch weitergibt.

Hinweise zur Planung

Planungshinweise zum Einbau von Rauchwarnmeldern: Es sind die Hinweise der DIN 14676 und des Herstellers zu beachten. Rauchwarnmelder sollten möglichst raummittig an der höchsten Stelle des Raumes angebracht werden. Das Eindringen von Rauch in den Rauchwarnmelder darf nicht durch Luftbewegungen gefährdet werden, z.B. durch Klima-/ Lüftungsanlagen.

Die durch die Landesbauordnungen geforderten Rauchwarnmelder müssen stets so eingebaut und betrieben werden, „dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird“. Dies setzt die richtige Wahl des Meldertyps voraus (bei Wohnungen aufgrund der besonderen Gefahr von Schwelbränden in der Regel optische Rauchwarnmelder), aber auch darauf, dass das Alarmsignal bei den betroffenen Personen ankommt, was z.B. eine Vernetzung der Rauchwarnmelder bei größeren (mehrgeschossigen) Wohnungen bzw. Häusern bedeuten kann, oder aber auch speziell für gehörlose Personen geeignete Rauchwarnmelder. Vor allem jedoch müssen die Rauchwarnmelder stets betriebsbereit sein.

Über die Forderungen der einzelnen Landesbauordnungen hinaus gibt es in der DIN 14676 Mindestanforderungen und weitergehende Empfehlungen zur Ausstattung von Räumen in Wohnungen und Einfamilienhäusern mit Rauchmeldern:

  • Mindestausstattung: Rauchmelder in Schlafzimmern, Kinderzimmern, Fluren zu Aufenthaltsräumen und an der obersten Stelle des Treppenhauses von Einfamilienhäusern.
  • Optimale Ausstattung: zusätzlich Rauchmelder im Wohnzimmer, Speicher, Heizungsraum und in allen Geschossen des Treppenhauses von Einfamilienhäusern.
  • Ausstattung mit Einschränkungen: zusätzlich Rauchmelder in der Küche und im Werkraum (Keller). Bei der Montage der Rauchwarnmelder müssen durch Ihre Lage (Entfernung zu Dampf-, Staub- und Rauchquellen) oder ihre Leistungseigenschaft (z.B. Mehrkriterienmelder) Täuschungsalarme ausgeschlossen sein.

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Rauchwarnmelder für hörgeschädigte Personen: Konventionelle Rauchwarnmelder, die einen Alarmton aussenden, können nicht zur Selbstrettung gehörloser oder stark schwerhöriger Menschen eingesetzt werden. Hierzu gibt es Module, die helle Blitze aussenden oder als vibrierendes Bauteil im Kopfkissen, die über Kabel oder Funk mit einem Rauchmelder, in der Regel vom gleichen Hersteller, verbunden sind.

Rauchwarnmelder oder Rauchmelder? Rauchwarnmelder werden umgangssprachlich oftmals auch als Rauchmelder bezeichnet, die korrekte Bezeichnung ist jedoch Rauchwarnmelder. Rauchwarnmelder sind eigenständige Einheiten mit eigener Energieversorgung, die sowohl die Rauchdetektion als auch die Alarmierung (Warnung) selbst übernehmen, ggf. auch in Verbindung mit einer Vernetzung mit weiteren Rauchwarnmeldern oder einer übergeordneten Gefahrenwarnanlage und die daher weitere Schritte der alarmierten Personen erfordern, z.B. die Alarmierung der Feuerwehr. Im Gegensatz dazu sind Rauchmelder oder auch Brandmelder Bestandteil einer bei der Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage (nach DIN 14675), die sowohl die vor Ort anwesenden Personen als auch die Feuerwehr selbständig alarmiert. Brandmeldeanlagen und ihre Bestandteile sind nicht Thema dieser bauwion-Wissensseite.

Hinweise zur Bauausführung

Montage von Rauchwarnmeldern: In der Regel erfolgt die Montage direkt an der Deckenunterseite. Bei der Befestigung sind unbedingt die Herstellerhinweise zu beachten, da der Rauchwarnmelder sonst keine Zulassung hat. In der Regel ist hierzu eine Verschraubung in der Decke erforderlich.

Inspektion, Wartung und Funktionsprüfung von Rauchwarnmeldern: Bei jeder Neumontage, oder Wiederinbetriebnahme, z.B. nach einem Batteriewechsel oder vorübergehender Stilllegung/ Abdeckung des Gefahrenwarnmelders, ist dieser einer Funktionsprüfung gem. der Herstellerbeschreibung zu unterziehen. Zudem müssen regelmäßig nach Herstellerangabe, mindestens jedoch alle 12 Monate, Inspektion, Wartung und Funktionsprüfung durchgeführt werden. Dabei ist zu prüfen ob der Rauchwarnmelder frei von funktionsrelevanten Verschmutzungen oder Beschädigungen ist und ob die Umgebung des Rauchwarnmelders frei ist von Hindernissen. Ebenso muss dabei eine Funktionsprüfung des Warnsignales erfolgen. Weitere Einzelheiten zu Inspektion, Wartung und Funktionsprüfung sowie zum Austausch von Batterien und Rauchwarnmeldern sind den Herstellerangaben zu entnehmen und dem Abschnitt 6 der DIN 14676.

Normen und Literatur

DIN 14676, Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung - Einbau, Betrieb und Instandhaltung

DIN EN 14604, Rauchwarnmelder

DIN VDE V 0826-1, Überwachungsanlagen - Teil 1: Gefahrenwarnanlagen (GWA) für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung - Planung, Einbau, Betrieb, Instandhaltung, Geräte- und Systemanforderungen

► Rauchmelder - Lebensretter.de

►Rauchwarnmelder für hörgeschädigte Menschen, Zusammenstellung von Möglichkeiten zur Installation von Rauchwarnmeldern für hörgeschädigte Menschen im Rahmen der Rauchmelderpflicht, Deutscher Schwerhörigenbund e. V. (pdf)

ZVEI-Merkblatt 33003, Rauchwarnmelder (RWM) und Brandmeldeanlage (BMA) mit automatischen Brandmeldern, ein Vergleich. Herausgeber: ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.

Quelle: bauwion