Bei dezentral aufgestellten Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (WRG) steht das Lüftungsgerät meistens in dem Raum den es mit Frischluft versorgen oder aus dem es die verbrauchte Luft absaugen soll.
Im Gegensatz zu zentralen Systemen gibt es also mehrere Einzelgeräte die den Lufttransport übernehmen. Ein Leitungssystem ist nicht nötig, das Luftvolumen wird entweder raumweise ausgetauscht oder aber von einer Außenwand über einen Überströmbereich zur anderen Außenwand transportiert.
Ein großer Vorteil der dezentralen Lüftungsanlagen ist der raumweise Einbau, der auch eine einfache Nachrüstung im Zuge einer energetischen Sanierung ermöglicht. In den meisten Fällen genügt eine Kernbohrung, um das Gerät in die Wand zu integrieren. Da im Gegensatz zu zentralen Anlagen kein Leitungsnetz notwendig ist, beschränkt sich der Wartungs- und Reinigungsaufwand auf das Gerät selbst. Dadurch entsteht ein Kostenvorteil, gerade bei Wohnungen und kleinen Gebäuden, bei denen nur wenige Einzelgeräte benötigt werden.
Lüftungsstufen nach DIN 1946-6: zur besseren Regulierbarkeit des Luftwechsels werden in der DIN 1946-6 vier verschiedene Lüftungsstufen definiert:
Diese Lüftungsstufen bieten dem Nutzer die Möglichkeit das Fördervolumen an die jeweilige Nutzung anzupassen.
Vortemperierung der Außenluft: an besonders kalten Wintertagen muss der Wärmetauscher vor Vereisung geschützt werden. Bei dezentralen Lüftungsgeräten ist eine Vortemperierung der Außenluft nur durch ein elektrisches Vorheizregister möglich, dadurch entsteht ein primärenergetischer Nachteil beispielsweise gegenüber zentralen Systemen mit Erdreichwärmeübertrager.
Luftverteilung: bei kombinierten Zu- und Abluftgeräten wird die Luft von einem kombinierten Ventil in verschiedene Richtungen eingeblasen bzw. abgesaugt. Um Kurzschlussströmungen zu vermeiden ist es besonders wichtig dass das Gerät und die Ventilöffnung richtig eingestellt sind und ausreichend hohe Strömungsgeschwindigkeiten aufweisen. Ansonsten kann es bei raumweise aufgestellten Geräten zu schlechter Entlüftung der abgelegeneren Raumbereiche kommen.
Beim Einsatz von Geräten mit Umschaltwärmetauschern werden aufgrund der entgegengesetzten Position der einzelnen Geräte am Gebäude auch Überstromräume mit frischer Außenluft versorgt. Dabei muss beachtet werden, dass die Umschaltintervalle in ausreichend großen Abständen stattfinden, da sonst zum einen die Aufladung des Wärmetauschers nicht optimal funktioniert und zum anderen Kurzschlussströmungen entstehen können.
Hygiene/Reinigung/Wartung: durch den Wegfall eines Leitungssystems beschränkt sich die Reinigung auf das Gerät selbst. Das Gerät wird zu Reinigungszwecken aus der Wand gezogen, Filter lassen sich so leicht austauschen und der WT kann gereinigt werden.
Filterung: die meisten Filter in Lüftungsanlagen sind Feinstaubfilter die sich aber auch mit feineren Filtern wie zum Beispiel Pollenfiltern ergänzt werden können. Die Filter sollten vom Nutzer regelmäßig durch Sichtprüfung begutachtet werden und etwa 1 mal jährlich gewechselt werden. Die meisten Systeme haben Filter die vom Nutzer gewechselt werden können. Bei der Auswahl des Gerätes sollte beachtet werden dass nicht zu geringe Wartungsabstände erforderlich sind da sonst die Vernachlässigung der Wartung droht wodurch Verunreinigungen der Anlage vorprogrammiert sind. Wichtig ist dass nicht nur die frische Außenluft gefiltert wird sondern auch auf der Abluftseite vor dem Wärmetauscher ein Filter eingesetzt wird da sonst der WT durch eingetragenen Hausstaub verschmutzt wird. Vor allem bei Enthalpiewärmetauschern kann das zu Problemen hinsichtlich Hygiene führen.
Parallelbetrieb von Lüftungsanlagen und Feuerstätten: Bei gleichzeitigem Betrieb einer Lüftungsanlage und einer Feuerstätte für Festbrennstoffe (z.B. Kaminofen) muss gewährleistet sein, dass die Verbrennungsluft nicht aus der Raumluft entnommen wird. Gleichzeitig muss auch verhindert werden, dass Rauchgase aus dem Kaminofen in den Raum eingetragen werden. Durch Undichtigkeiten an der Feuerstätte oder auch an deren Zuluftleitung können diese Rauchgase in den Raum gelangen und im schlimmsten Fall zu Vergiftung der Nutzer führen.
Regelungen hierzu finden sich in §4 der Muster-Feuerungsverordnung (FeuVO), die in die Feuerungsverordnungen der einzelnen Bundesländer übernommen wurden und dort für den jeweiligen Bauort nachzuschlagen sind.
Eine Möglichkeit bieten raumluftabhängige Feuerstätten mit externer Verbrennungsluftzuführung. Bei diesen Geräten muss die Verbrennungsluft direkt von außen über eine bauseitige Zuluftleitung erfolgen und gleichzeitig eine Sicherheitseinrichtung mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung vom DIBT (z.B. Unterdruckwächter) eingebaut werden, welche die Luftdruckverhältnisse im Raum überwacht und bei Unterdruck die Lüftungsanlage abschaltet. Diese Gerätekonfiguration ist mit dem Lüftungsanlagenbauer und dem örtlichen Schornsteinfeger abzustimmen.
Alternativ dazu können raumluftunabhängige Feuerstätten eingesetzt werden, die erhöhte Anforderungen an die Dichtheit erfüllen und eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vom DIBT haben. Diese Geräte sind mit einem sog. „Ü-Zeichen“ (Übereinstimmungszeichen) gekennzeichnet. Beim Einbau ist allerdings auch auf die Dichtheit der Zuluftleitung und der Übergänge zum Kamin zu achten. Eine Sicherheitseinrichtung zur Überwachung des Luftdrucks ist zwar nicht vorgeschrieben, doch die Dichtheit des Ofens muss regelmäßig überprüft werden, wodurch Wartungskosten entstehen. Ein gewisses Restrisiko bleibt bestehen, dass zwischen den Prüfungsintervallen Leckagen entstehen die unbemerkt bleiben, wenn kein Unterdruckwächter vorhanden ist.
Schallschutz: Ein leiser Betrieb der Lüftungsanlage ist ausschlaggebend für die Zufriedenheit der Nutzer, deshalb reichen die baurechtlichen Mindestanforderungen nach DIN 4109 nicht aus. Die meisten Geräte unterschreiten diese Mindestanforderung aber deutlich, so dass sich hieraus nicht automatisch eine Einschränkung bei der Produktwahl ergeben muss.
Schutz benachbarter Wohneinheiten:
In der DIN 4109 sind Mindestanforderungen für Geräusche aus fremden Wohneinheiten geregelt, dabei ist für Lüftungsanlagen ohne auffällige Einzeltöne in Wohn- und Aufenthaltsräumen ein Schalldruckpegel von bis zu 35 dB(A) zulässig. Dabei ist zu beachten dass Schalldruckpegel aus Lüftungsanlagen von 30 dB(A) und mehr von einer nennenswerten Anzahl von Personen nicht akzeptiert werden deshalb ist es sinnvoll, für den Schallschutz von Geräuschen aus Lüftungsanlagen sowohl in eigenen als auch in fremden Wohneinheiten erhöhte Schallschutzstufen zu vereinbaren.
Hinweise zuSchallschutz innerhalb der Wohneinheit:
Für den Schutz von Wohn- und Aufenthaltsräumen der eigenen Wohneinheit schafft ein Schalldruckpegel von etwa 25 dB(A) gute Verhältnisse und lässt sich auch technisch gut erreichen.
Der Schallschutz ist allerdings das Zusammenspiel mehrerer Faktoren die je nach Anlagenaufbau eine unterschiedlich starke Rolle spielen. Außerhalb des Hauses müssen zum Schutz der Nachbarn Schallemissionen begrenzt werden, darüber geben neben der VDI-Richtlinie 2058 auch die Kommunen vor Ort Auskunft. Dabei ist zu beachten, dass die Anforderungen in Wohngebieten weitaus höher sind als in Industriegebieten. Selbstverständlich muss auch der Schall von außen in das Gebäude begrenzt werden damit die Innenräume nicht durch externe Lärmquellen wie beispielsweise vielbefahrene Straßen belastet werden.
Bei dezentralen Lüftungsanlagen muss zudem darauf geachtet werden dass bei erhöhten Schallschutzanforderungen an die Außenwand, die sich beispielsweise aus dem Bebauungsplan ergeben, durch den Einbau des Gerätes die erforderlichen Schalldämmmaße eingehalten werden und durch das Gerät keine zu großen Schallbrücken entstehen. Bei hohen Anforderungen kann ggf. eine zentrale Anlage eingesetzt werden.
rBrandschutz: dezentrale Lüftungsanlagen dürfen nicht in Wände eingebracht werden, die eine Brandschutzanforderung als raumabschließendes Bauteil nach außen haben, insbesondere in Brandwände und in Wände, die anstelle von Brandwänden zulässig sind.
Einregulierung: Sowohl die DIN als auch die EnEV fordern die Einregulierung der Lüftungsanlage durch die ausführende Fachfirma um die projektierten Werte zu überprüfen und etwaige Anpassungen vornehmen zu können. Das Einregulierungsprotokoll ist auch ein wichtiger Nachweis bei Zertifizierungen durch das Passivhausinstitut.
DIN 4109: Schallschutz im Hochbau
DIN 4719: zur Lüftung von Wohnungen – Anforderungen, Leistungsprüfungen und Kennzeichnung von Lüftungsgeräten
DIN V 18599-6, Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung
DIN EN 1946-6, Lüftung von Wohnungen. Regelungen und technische Vorgaben zu Freier Lüftung, dezentralen und zentralen Anlagen für Abluft und Zu-und Abluftsystemen.
DIN EN 12779, Lüftung von Nichtwohngebäuden - Allgemeine Grundlagen und Anforderungen für Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme
DIN EN 13779: Lüftung von Nichtwohngebäuden – Allgemeine Grundlagen und Anforderungen für Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme.
EEWärmeG 2011, Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG 2011)
VDI Richtlinie 2081:Geräuscherzeugung und Lärmminderung in Raumlufttechnischen Anlagen.
Quelle: bauwion