Fugenlose Gipsplatten-Deckenbekleidungen und Unterdecken bestehen aus einer Unterkonstruktion aus Metall oder Holz und einer Bekleidung als fertiger Deckenuntersicht. Sie haben vielfältige Einsatzmöglichkeiten: als optisch hochwertiger oberer Raumabschluss können sie die Raumproportionen verändern, Platz schaffen für technische Installationen, die Raumakustik verbessern oder der Erfüllung von Schallschutz-, Wärmeschutz- oder Brandschutzanforderungen dienen. In vielen Fällen befindet sich oberhalb der Bekleidung zusätzlich eine Dämmschicht aus Mineralwolle, um z.B. Wärmeschutz-, Schallschutz- oder Brandschutzanforderungen zu erfüllen.
Unterkonstruktion:
Konstruktionshöhe: Die Konstruktionshöhe der Deckenbekleidung/Unterdecke ergibt sich aus der Bekleidungsstärke, der Höhe der Unterkonstruktion und ggf. der Abhängung. Für das lichte Maß in der Zwischendecke, z.B. als Installationsraum für technische Leitungen, ist die Bekleidungsstärke und die Höhe der Unterkonstruktion abzuziehen. Bei abgehängten Unterdecken ist die Abhanghöhe ab dem angegebenen Mindestmaß frei wählbar und kann so optimal z.B. auf den erforderlichen Platzbedarf in der Zwischendecke oder auf äußere Anschlusshöhen abgestimmt werden. Bei allen Systemen sind Konstruktionshöhen ab ca. 70 mm möglich.
Trennwandanschluss: Damit eine Deckenbekleidung/Unterdecke mit Anforderung an die Feuerwiderstandsfähigkeit als raumabschließendes Bauteil zulassungskonform an eine aufgehende Trennwand anschließen kann, muss für die Trennwand mindestens die gleiche Feuerwiderstandsfähigkeit wie für die Unterdecke nachgewiesen sein.
Schallschutz: Deckenbekleidungen/Unterdecken verbessern in aller Regel deutlich den Schallschutz zu den darüber liegenden Gebäudebereichen. Zu den Verbesserungen sind jedoch keine allgemeingültigen Aussagen möglich, da hierbei zu viele Randbedingungen, insbesondere die Bauart der flankierenden Bauteile und der Rohdecke, eine Rolle spielen. Das genaue Maß der Verbesserung ist also im Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Einbausituation zu prüfen und zu berechnen und ggf. nach VDI 3755 zu bewerten.
Schallabsorption von Akustikdecken: Der Einbau von Akustikdecken verbessert die sogenannten Nachhallzeiten eines Raumes, die neben dem Raumvolumen vor allem vom Schallabsorptionsvermögen der Raumoberflächen abhängen. Für die jeweilige Nutzung falsch oder nicht berücksichtigte Nachhallzeiten können bei bestimmten Räumen, z.B. Turnhallen, bis hin zur Unbenutzbarkeit des Raumes führen, wenn z.B. die Verständigung durch zu lange Nachhallzeiten unzumutbar erschwert wird.
Wichtige Hinweise für die Hörsamkeit in Räumen enthält die DIN 18041, die Räume in die Gruppen A und B einteilt. Zur Gruppe A gehören Räume, in welchen die Sprachkommunikation über mittlere bis größere Entfernungen gesichert werden muss (z. B. Konferenzräume, Festsäle, Gemeindesäle, Unterrichts- und Tagungsräume, Hörsäle, Gruppenräume in Kindergärten und Kindertagesstätten, Seniorentagesstätten, Sport- und Schwimmhallen). Gruppe B sind Räume, in denen die Sprachkommunikation bei geringer Entfernung stattfindet (z. B. Verkaufsräume, Gaststätten, Bankschalter, Sprechzimmer in Arztpraxen, Büroräume, Operationssäle, Behandlungsräume, Krankenzimmer, Werkräume, Publikumsverkehrsflächen, Bibliotheken und Lesesäle).
Das Schallabsorptionsvermögen wird nach DIN EN ISO 11654 in die sechs Klassen A (höchst absorbierend, > 90 % Schallabsorption) – E (gering absorbierend, 15 – 25 % Schallabsorption) eingeteilt. Bei der Bewertung nach VDI 3755 ist auch noch eine Klasse F (reflektierend, ≤ 10 % Schallabsorption) vorgesehen.
Zu den einzelnen Akustikplatten werden vom Hersteller die Schallabsorptionsgrade und Schallabsorptionsklassen angegeben. Manche Hersteller bieten auch online kostenlose Raumakustik-Rechner an für die unkomplizierte Berechnung von Nachhallzeiten, z.B.: ►Knauf Raumakustik-Rechner
Sichtdecke unter Brandschutzdecke: Oftmals kann ein Deckensystem allein nicht alle Anforderungen (z.B. Akustik und Brandschutz) gleichzeitig erfüllen. Es erfolgt dann eine Ausführung in zwei Ebenen: die Akustikdecke wird unter einer Deckenbekleidung/Unterdecke mit klassifizierter Feuerwiderstandsfähigkeit montiert. Beide Systeme müssen dabei aufeinander abgestimmt und entsprechend zugelassen sein. Insbesondere muss die Unterkonstruktion der Brandschutzdecke für die zusätzliche Belastung durch die Akustikdecke ausgelegt und zugelassen sein.
Gebogene Deckenoberflächen: Mit Gipsplatten lassen sich auch gleichmäßig gebogene Deckenoberflächen herstellen. Die Platten werden dabei entweder im trockenen Zustand auf der gebogenen Unterkonstruktion befestigt: so sind mit einer 12,5 mm starken Gipsplatte (GKB/GKF) Biegeradien ≥ ca. 2,75 m möglich. Oder die Platten werden nass gebogen, wobei die zu stauchende Seite gleichmäßig mit Wasser benetzt, dann die Platte auf einer vorgefertigten Schablone gebogen und bis zur vollständigen Trocknung fixiert wird: so sind mit einer 12,5 mm starken Gipsplatte (GKB/GKF) Biegeradien ≥ ca. 1,00 m möglich.
Formteile: Speziell vorgefertigte (gefräste und gefaltete) Formteile, z.B. für Lichtvouten oder Aufkantungen, können zur Akzentuierung/ Aufwertung von größeren Deckenflächen eingesetzt werden. Insbesondere in Verbindung mit gebogenen Deckenflächen ergeben sich so kreative Möglichkeiten zur Raumgestaltung.
Feuchträume: Gem. DIN 18181 sind Gipsprodukte in der Regel nicht geeignet für Anwendungen in Räumen mit anhaltend hoher Luftfeuchte. Sie sind jedoch geeignet für Räume, in denen die Luftfeuchte nutzungsbedingt und infolge ausreichend vorhandener Lüftungsmöglichkeiten nur vorübergehend kurz ansteigt, z.B. in Sanitärräumen innerhalb von Wohnungen. Die DIN 18181 empfiehlt hierbei die nach DIN 18180 (Typ GKBI/GKFI) bzw. DIN EN 520 (Typ H2) klassifizierten Gipsplatten für Feuchtraumanwendungen.
Unterdecken werden bezüglich ihrer Feuchtraumeignung nach DIN EN 13964 Tabelle 8 in die Beanspruchungsklassen A-D eingeteilt. Dabei muss durch den Decken- oder Bauteillieferanten angeben werden, welche Klasse die Unterdecke oder das Bauteil erfüllt:
Revisionsklappen: Neben preiswerten Revisionsklappen aus weiß pulverbeschichtetem Stahlblech gibt es auch Revisionsklappen mit einer GK-Einlage, die sich im eingebauten Zustand in der Decke nur als dünne Fuge abzeichnen. Die Revisionsklappe muss ggf. die gleiche Brandschutzklassifizierung wie die Unterdecke aufweisen. Die genaue Größe und Lage aller Revisionsklappen sollte in Abstimmung mit den zu revisionierenden technischen Einrichtungen in einem Deckenspiegel planerisch festgelegt werden.
Ballwurfsicherheit: Wenn eine Ballwurfsicherheit erforderlich ist, z.B. in Turnhallen, ist zu prüfen, ob das gewählte Unterdeckensystem hierfür geeignet und zugelassen ist. In der Regel bedingt eine Ballwurfsicherheit bei Deckenbekleidungen/Unterdecken mit Gipsplatten einen reduzierten Achsabstand der Tragprofile.
Strahlenschutzanforderungen: Es gibt entsprechend zugelassene Unterdeckensysteme. Weitere Informationen zu den Anforderungen s. auch Lexikonbeitrag ► Strahlenschutzanforderungen raumbegrenzender Bauteile.
Angaben in den Bauvorlagen: gemäß DIN 18168-1 ist in den Bauvorlagen die Verwendung von Gipsplatten-Deckenbekleidungen und Unterdecken einschließlich ihrer Verankerungen sowie der Befestigung leichter Trennwände an ihnen anzugeben. Mit anzugeben sind dabei auch ggf. erforderliche Maßnahmen zum Brand-, Wärme- und Schallschutz.
Lagerung von Gipsplatten: Die Lagerung von Gipsplatten sollte horizontal und eben erfolgen, d.h. z.B. auf trockenen Paletten oder eng liegenden Lagerhölzern. Bei der Lagerung von Gipsplatten ist die zulässige statische Belastungsgrenze der Decke schnell erreicht. Die Platten sind daher unter Berücksichtigung des Plattengewichts und der zulässigen Deckentragfähigkeit zu lagern, mit möglichst großem Abstand der einzelnen Paletten zueinander.
Verarbeitung von Gipsplatten: Gipsprodukte sind auf der Baustelle bei Transport, Lagerung und Einbau vor Feuchtigkeitseinwirkungen zu schützen. Insbesondere Gipsplatten nehmen durch Feuchtigkeit, aber auch durch Verformungen schnell Schaden. Mit der Materialanlieferung und Verarbeitung sollte daher erst begonnen werden, wenn die Fassadenhülle einschließlich Dach einen funktionierenden Schutz vor Feuchtigkeit/ Niederschlägen bietet. Nach dem Einbau sollten Gipsplatten nicht einer länger anhaltenden Luftfeuchtigkeit von über 80 % ausgesetzt werden. Insbesondere bei zeitgleich erfolgenden Innenputz- oder Estricharbeiten ist eine ausreichende Lüftung sicherzustellen, um Schäden an den Trockenbauwänden durch eine erhöhte Luftfeuchtigkeit zu vermeiden.
Verspachtelung von Gipsplatten: Die Verspachtelung von Gipsplatten sollte gem. DIN 18181 nur bei Raumtemperaturen ≥ 10° C erfolgen.
Analog zu den in DIN 18550 für Innenputzoberflächen definierten vier Qualitätsstufen Q1 – Q4 sind diese im Merkblatt Nr. 2, Verspachtelung von Gipsplatten, auch für Gipsplatten festgelegt, s. auch Lexikonbeitrag ► Verspachtelung von Gipsplatten, Qualitätsstufen. Die Qualitätsstufe ist in Abhängigkeit von der weiteren Beschichtung/ Bekleidung der Wand zu wählen.
Zu beachten ist hierbei, dass Abzeichnungen im Streiflicht durch die handwerkliche Herstellung der glatten Wandoberfläche nie ganz zu vermeiden sind. Sie sind jedoch deutlich reduzierter, wenn eine erhöhte Qualitätsstufe (Q3 oder Q4) ausgeführt wird. Bei Qualitätsstufe 4 sind sie im Rahmen der handwerklichen Möglichkeiten minimiert, eine absolut ebene und schattenfreie Ausführung ist jedoch nicht ausführbar. Für ein optimales Ergebnis sollten bereits während der Ausführung der Spachtelarbeiten vergleichbare Lichtverhältnisse vorhanden sein wie bei der Abnahme bzw. der späteren Nutzung.
DIN 4102-2, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Bauteile, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen
DIN 6812, Medizinische Röntgenanlagen bis 300 kV - Regeln für die Auslegung des baulichen Strahlenschutzes
DIN 18041, Hörsamkeit in Räumen; Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung
DIN 18168-1, Gipsplatten-Deckenbekleidungen und Unterdecken - Teil 1: Anforderungen an die Ausführung
DIN 18180, Gipsplatten - Arten und Anforderungen
DIN 18181, Gipsplatten im Hochbau - Verarbeitung
DIN 18182-1, Zubehör für die Verarbeitung von Gipsplatten - Teil 1: Profile aus Stahlblech
DIN 18340, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Trockenbauarbeiten
DIN EN 520, Gipsplatten - Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 13964, Unterdecken - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 14195, Metallprofile für Unterkonstruktionen von Gipsplattensystemen - Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN ISO 11654, Akustik - Schallabsorber für die Anwendung in Gebäuden - Bewertung der Schallabsorption (ISO 11654)
VDI 3755, Technische Regel, Schalldämmung und Schallabsorption abgehängter Unterdecken
Bauregellisten, Bauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C, herausgegeben vom ► Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)
Baustellen-Bedingungen, Merkblatt Nr. 1, Hinweise und Richtlinien für Trockenbauarbeiten mit Gipsplatten-Systemen, herausgegeben durch die Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
Verspachtelung von Gipsplatten, Merkblatt Nr. 2, Oberflächengüten, Hinweise und Richtlinien für Trockenbauarbeiten mit Gipsplatten-Systemen, herausgegeben durch die Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
Gipsplattenkonstruktionen, Fugen und Anschlüsse, Merkblatt Nr. 3, herausgegeben durch die Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
Quelle: bauwion