Baustellenestriche werden im Gegensatz zu Fertigteilestrichen vor Ort hergestellt. Hierzu werden Estrichmörtel verwendet - die auf der Baustelle gemischt oder in Form von Trocken- bzw. Frischmörtel angeliefert werden - oder Gussasphalt. Sie werden beheizt oder unbeheizt ausgeführt und nach ihrem Aufbau in Verbundestriche, Estriche auf Trennschicht und schwimmende Estriche unterschieden. Baustellenestriche dienen entweder als Untergrund für den endgültigen Bodenbelag oder stellen als sogenannter Nutzestrich selbst die fertige Bodenoberfläche dar.
Verlegearten von Estrich: Neben der Einteilung von Baustellenestrichen nach ihrem Bindemittel entsprechend v. g. Tabelle werden sie auch gem. DIN 18560 nach ihrer Verlegeart unterschieden:
Estrich/ Heizestrich auf Dämmschicht (schwimmender Estrich) nach DIN 18560-2:
Die Estrichscheibe wird unterseitig und an allen seitlichen Anschlüssen vollständig von angrenzenden Bauteilen entkoppelt, sie „schwimmt“, über eine Trennlage getrennt, auf einer Dämmschicht, die dabei Trittschall- und Wärmeschutzanforderungen erfüllen kann. Die Dämmschicht bewirkt in Verbindung mit Randdämmstreifen eine deutliche Reduzierung der Luft- und Körperschallübertragung zu seitlich angrenzenden oder darunter befindlichen Räumen. Diese Verlegeart wird ausgeführt, wenn Wärme- oder Schallschutzanforderungen an den Bodenaufbau bestehen, oder wenn der Estrich als Wärmeübertragungsfläche einer Fußbodenheizung dient, z.B. bei öffentlichen Gebäuden, im Wohnungs- oder Gewerbebau. Zu den Anforderungen an den Untergrund s. Lexikonbeitrag ► Untergrund bei schwimmenden Estrichen gem. DIN 18560-2.
Verbundestrich nach DIN 18560-3:
Verbundestriche gehen eine kraftschlüssige Verbindung mit dem tragenden Untergrund ein und können so gleichzeitig hochbelastbar und dünn ausgeführt werden. Sie eignen sich so besonders für den Industriebau, zur wirtschaftlichen Herstellung von hochbelastbaren Oberflächen, wenn der Estrich keine Anforderungen an den Schall- oder Wärmeschutz erfüllen muss. Bei Sanierungen kommen sie auch in Ausnahmefällen zum Einsatz, wenn nicht genügend Aufbauhöhe zur Ausbildung eines schwimmenden Estrichs zur Verfügung steht und die deutlich verringerten Schallschutzwerte in Kauf genommen werden können. Im Gegensatz zu den anderen Verlegearten müssen Verbundestriche nicht zwingend durchgängig in gleicher Dicke hergestellt werden und eignen sich daher auch als Gefälleestrich zur Ausbildung von Oberflächengefällen bei horizontalem Untergrund. Zu den Anforderungen an den Untergrund s. Lexikonbeitrag ► Untergrund bei Verbundestrichen gem. DIN 18560-3.
Estrich auf Trennlage nach DIN 18560-4:
Estriche auf Trennlage eignen sich ähnlich wie Verbundestriche insbesondere für Anwendungen im Industriebau, wenn der Estrich keine Anforderungen an den Schall- oder Wärmeschutz erfüllen muss. Ein Vorteil gegenüber Verbundestrichen ist die Möglichkeit der Anordnung einer Dampfsperre oder Abdichtung (z.B. nach DIN 18195) zwischen dem tragenden Untergrund und dem Estrich. Auch bei nicht ausreichend biegesteifen Untergründen, z.B. aus Stahl oder Holz, kann der Einbau eines Estrichs auf Trennlage anstelle eines Verbundestrichs erforderlich werden. Zu den Anforderungen an den Untergrund s. Lexikonbeitrag ► Untergrund bei Estrichen auf Trennlage gem. DIN 18560-4.
Schallschutz und Wärmeschutz: Eine nennenswerte Verbesserung des Wärme- und/ oder Schallschutzes ist bei Baustellenestrichen nur mit einem Estrich bzw. Heizestrich auf Dämmschicht zu erzielen. Bestehen dabei gleichzeitig Anforderungen an den Trittschall- und den Wärmeschutz, werden in der Regel zwei Dämmschichten unterhalb der Estrichscheibe angeordnet: eine druckfeste Wärmedämmung und eine Trittschalldämmung mit definierter Zusammendrückbarkeit. Die Verwendung einer kombinierten Wärme- und Trittschalldämmung ist nur begrenzt möglich, da hierbei mit zunehmender Dämmstärke auch das Maß der Zusammendrückbarkeit steigt. Dieses ist jedoch gemäß DIN 18560-2 nur begrenzt zulässig:
Die Stärke der Trittschalldämmung wird mit zwei Werten angegeben, z.B. „45 – 3“. Dabei bezeichnet die erste Zahl die Lieferdicke dL (hier: 45 mm) und die zweite die Zusammendrückbarkeit C unter Belastung (hier: 3 mm).
Bei der Auswahl geeigneter Dämmstoffe muss deren Verwendbarkeit unter Berücksichtigung aller relevanten Randbedingungen (z. B. Estrich-Verlegeart und -Material, Brandschutzanforderungen, Verkehrslast, Materialunverträglichkeiten zum Untergrund, 250 ° C Einbautemperatur von Gussasphalt, Bindemittel-/ Lösemittelbeständigkeit bei Kunstharzestrichen) sichergestellt sein. Je nach Material müssen die Dämmstoffe dabei den Anforderungen nach DIN EN 13162, DIN EN 13163, DIN EN 13164, DIN EN 13165, DIN EN 13166, DIN EN 13167, DIN EN 13168, DIN EN 13169, DIN EN 13170 oder DIN EN 13171 entsprechen. Zudem muss für Wärme- und/ oder Schallschutzanforderungen bei schwimmenden Estrichen die Eignung entsprechend den bauaufsichtlichen Vorschriften nachgewiesen sein, z.B. über diesbezügliche Anwendungsnormen wie der DIN V 4108-10.
Bestehen Anforderungen an den Estrich bezüglich Schall- oder Wärmeschutz, so muss auch die Verwendbarkeit des Estrichmörtels bzw. der Estrichmasse nachgewiesen werden. Entweder, indem durch den Hersteller die Übereinstimmung mit DIN EN 13813 (Wärmeschutz) und/ oder mit der Normenreihe DIN 4109 (Schallschutz) erklärt wird, oder indem die geforderten Eigenschaften durch einen produktspezifischen Verwendbarkeitsnachweis nachgewiesen werden, z.B. eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ).
Heizestriche: Nach DIN 18560-2 werden bei Heizestrichen folgende Bauarten unterschieden:
Bei der Bauart A sind Fließestriche besonders gut als Heizestrich geeignet, da sie durch ihr sehr dichtes Gefüge eine optimale Wärmeübertragung zwischen Heizungsrohr und Wärmeübertragungsfläche (Estrich) ermöglichen.
Üblich sind zugelassene Systeme, die die Trittschalldämmung und die Heizungsrohre einschließlich der Befestigung beinhalten und die komplett vom Heizungsbauer verlegt werden.
Weitere Anforderungen an Heizestriche, z.B. zu erforderlichen Rohrüberdeckungen, sind der DIN 18560-2 zu entnehmen.
Nutzestriche: Stellt die Estrichoberfläche gleichzeitig die fertige Fußbodenoberfläche dar, spricht man von einem Nutzestrich. Hierzu sind grundsätzlich alle Estricharten geeignet. Der Bodenoberfläche können dabei verschiedene Eigenschaften zugewiesen werden, z.B. eine erhöhte Oberflächenhärte durch Hartstoffbeimengung bei zementgebundenem Hartstoffestrich oder farbliche Gestaltungen bei durchgefärbten Sichtestrichen. Nutzestriche sind im Industriebau weit verbreitet, sie eignen sich jedoch auch für öffentliche Gebäude, Verwaltungsbauten oder Wohngebäude. Durch Anschleifen der Estrichoberfläche, ggf. auch mehrfach mit zunehmend feinerem Korn, sind hochwertige Oberflächen zu erzielen.
Das Anschleifen von Estrichen kann auch bei Bestandsgebäuden eine gestalterische Sanierungsoption darstellen, alternativ zu einem neuen Bodenbelag.
Terrazzoböden sind eine besonders hochwertige Form eins geschliffenen Nutzestrichs. Durch direkten Auftrag dekorativer Zuschlagsstoffe, die sich z.B. in ihrer Farbe und/ oder Korngröße unterscheiden, können dekorative Muster in die Estrichfläche aufgenommen werden. Die Fläche ist so weit fein zu schleifen, dass das verwendete Größtkorn sichtbar wird. Regelungen zur Ausführung von Terrazzoböden sind in der DIN 18353 (VOB C) enthalten.
Hochbeanspruchbare (Industrie-) Estriche nach DIN 18560-7: Für besonders hoch beanspruchte Estriche, insbesondere im Industriebereich, gilt DIN 18560-7, ergänzend zu den anderen Teilen der Normenreihe DIN 18560. Als hochbeanspruchbarer Estrich eignen sich dabei Gussasphaltestrich, Kunstharzestrich, Magnesiaestrich und zementgebundener Hartstoffestrich, dies ist ein Zementestrich mit besonders harter Oberfläche durch Beimengung von Hartstoffen nach DIN 1100. In Abhängigkeit von der Bereifungsart eingesetzter Flurförderfahrzeuge, besonders beanspruchungsintensiver Arbeitsabläufe und der Frequentierung durch Fußgänger werden die Estriche in Tabelle 1 der DIN 18560-7 den Beanspruchungsklassen I (schwer), II (mittel) und III (leicht) zugeordnet. Dabei ergeben sich teilweise abweichende Vorgaben zu den Teilen 1-4 der DIN 18560, z.B. hinsichtlich Nenndicke, Biegezugfestigkeitsklasse, Oberflächenhärte und Zusammensetzung bzw. Ausführung des Estrichs.
Brandschutz: Gemäß DIN 18560-1 ist bei Estrichmörteln und Estrichmassen die Zuordnung des Brandverhaltens in eine Klasse nach DIN EN 13501-1 wichtige Voraussetzung für ihre Verwendung. Dabei entsprechen Zementestrichmörtel, Calciumsulfatestrichmörtel und Magnesiaestrichmörtel grundsätzlich der Brandverhaltensklasse Klasse A 1 (Afl) nach DIN EN 13501-1 (= nicht brennbar), wenn ihr Massenanteil an organischen Substanzen maximal 1 % beträgt. Bei allen Estrichmörteln und –massen ist die Brandverhaltensklasse vom Hersteller auf dem Produkt anzugeben.
Wichtig wird dies z.B., wenn im Verwendbarkeitsnachweis einer Brandschutztür Vorgaben zur Ausführung des Bodenaufbaus im Türbereich gemacht werden, wenn z. B. keine brennbaren Baustoffe unterhalb der Tür durchgeführt werden dürfen. In diesem Fall ist der gesamte Aufbau (Estrich, Dämmschichten, Trennlagen, Randstreifen, Bodenbelag) dahingehend zu überprüfen, ob die vorgesehenen Materialien einen Einbau im Bereich der Tür zulassen.
Fugenausbildung: Bei Estrichen werden folgende Arten von Fugen unterschieden:
Nach DIN 18560-1 ist der Bauwerksplaner dazu verpflichtet, einen Fugenplan zu erstellen, der die Anordnung und Art aller im Estrich vorzusehenden Fugen beinhaltet. Dies hat den Hintergrund, dass das Estrichgewerk nicht allein die Art und Anordnung aller Fugen vorhersehen kann, da diese auch aus den Randbedingungen vorhergehender (Rohbau) und nachfolgender (Bodenbelag) Gewerke notwendig werden können. Zudem können so auch gestalterische Aspekte bei der Fugenanordnung berücksichtigt werden. Bei Heizestrichen sind die Heizkreise und Estrichfelder aufeinander abzustimmen, dabei darf es keine Kreuzungen von Bewegungsfugen und Heizelementen geben. Heizungsanschlussleitungen, die Bewegungsfugen kreuzen, müssen geschützt werden, z.B. durch ca. 30 cm lange Rohrhülsen.
Da auch die Art der Bodenbeläge (starr/ elastisch) Auswirkungen auf die Notwendigkeit/ Anordnung von Estrich-Bewegungsfugen haben kann, müssen diese zum Zeitpunkt der Erstellung des Fugenplanes feststehen. Der Fugenplan sollte Bestandteil der Leistungsbeschreibung für das Estrichgewerk sein.
Bauwerksfugen (die Bewegungen des Rohbaus aufnehmen) müssen immer, unabhängig von der Bauart und dem Material des Estrichs, in Breite der Rohbaufuge in die Estrichscheibe übernommen werden. Bewegungsfugen des Estrichs müssen immer auch im späteren Belag übernommen werden.
Bewegungsfugen können auch aus Schallschutzgründen (als Trennfuge) erforderlich werden, wenn z.B. eine Trennwand auf dem fertigen Estrich errichtet werden soll. Der Schallschutz zwischen beiden Räumen verbessert sich dabei hinsichtlich der Luft- und Körperschallübertragung maßgeblich, wenn der Estrich entlang der Trennwand durchgehend durch eine Trennfuge unterbrochen ist.
In Türdurchgängen sind Bewegungsfugen bei beheizten Estrichen in der Regel immer vorzusehen, vor allem wenn die Räume unterschiedlich temperiert sind (z.B. Tür zwischen Schlafzimmer und Bad). Auch aus Schallschutzgründen kann eine Abtrennung hier sinnvoll/ erforderlich werden.
Weitere Einzelheiten zur Fugenausbildung s. Lexikonbeitrag ► Estrich, Fugenausbildung.
Fließestriche auf Dämmschichten: Durch die erhöhte Fließfähigkeit ist bei Fließestrichen auf Dämmschichten besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass die Trennlage zum Untergrund und an allen Aufkantungen so dicht und ohne Unterbrechungen ausgeführt wird, dass die Estrichplatte nicht durch auslaufende Estrichmasse Verbindung zu angrenzenden Gebäudeteilen (z.B. Türzargen, Rohre, Wände, Rohdecke) bekommt. Jeder Kontakt führt zu einer deutlichen Verschlechterung des Trittschalldämmmaßes der Konstruktion.
Verarbeitungsbedingungen: Bei der Ausführung sind die durch Hersteller und/ oder Regelwerke vorgeschriebenen Verarbeitungsbedingungen zu berücksichtigen. Das Abbinden mineralisch gebundener Estriche (Zement-, Magnesia- und Calciumsulfatestriche) erfolgt durch Feuchtigkeitsabgabe an die Raumluft. Damit diese die hohen Feuchtigkeitsmengen abführen kann, ist auf ausreichendes Lüften zu achten. Wichtig ist jedoch auch, dass richtig gelüftet wird: bei Zementestrich ist in den ersten drei Tagen nach dem Einbringen auf Lüften ganz zu verzichten. Ansonsten ist immer stoßweise zu lüften, nie mit dauerhaft gekippten Fenstern (Zugluft!). Da die Trocknung des Estrichs wesentlich von den Umgebungsbedingungen beeinflusst wird, kann die genaue Trocknungszeit im Vorfeld nie genau prognostiziert werden. Besonders beim Zementestrich ist ein langsames und gleichmäßiges Trocknen wichtig, damit er sich nicht an seinen Rändern aufwölbt („schüsselt“).
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DIN 272, Prüfung von Magnesiaestrich
DIN 18353, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Estricharbeiten
DIN 18354, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Gussasphaltarbeiten
DIN 18560-1, Estriche im Bauwesen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen, Prüfung und Ausführung
DIN 18560-2, Estriche im Bauwesen - Teil 2: Estriche und Heizestriche auf Dämmschichten (schwimmende Estriche)
DIN 18560-3, Estriche im Bauwesen - Teil 3: Verbundestriche
DIN 18560-4, Estriche im Bauwesen - Teil 4: Estriche auf Trennschicht
DIN 18560-7, Estriche im Bauwesen - Teil 7: Hochbeanspruchbare Estriche (Industrieestriche)
DIN EN 13162 - DIN EN 13171, Wärmedämmstoffe für Gebäude
DIN EN 13318, Estrichmörtel und Estriche - Begriffe
DIN EN 13813, Estrichmörtel, Estrichmassen und Estriche - Estrichmörtel und Estrichmassen - Eigenschaften und Anforderungen
AGI-Arbeitsblatt A 12 Teil 1: Industrieestriche – Ergänzungen zur DIN 18560, Zementestrich, zementgebundener Hartstoffestrich, 1997
BEB Merkblatt Bauklimatische Voraussetzungen zur Trocknung von Estrichen, 2009
BEB Merkblatt Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen – Verlegen von elastischen und textilen Bodenbelägen, Schichtstoffelementen (Laminat), Parkett und
Holzpflaster – Beheizte und unbeheizte Fußbodenkonstruktionen, Bundesverband Estriche und Belag e.V. Troisdorf, 2008
BEB Merkblatt Hinweise für Fugen in Estrichen, Teil 1, Fugen in Industrieestrichen, Bundesverband Estriche und Belag e.V. Troisdorf, 1992
BEB Merkblatt Hinweise für Fugen in Estrichen, Teil 2, Fugen in Estrichen und Heizestrichen auf Trenn- und Dämmschichten nach DIN 18560 Teil 2 und Teil 4, Bundesverband Estriche und Belag e.V. Troisdorf, 2009
BEB Merkblatt Hinweise zur Verlegung von dicken Zement-Verbundestrichen, Bundesverband Estriche und Belag e.V. Troisdorf, 2008
BEB Merkblatt Vorbereitende Maßnahmen zur Verlegung von Oberbodenbelägen auf Zement- und Calciumsulfatheizestrichen (Merkblatt FBH-M2), 2/2005
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Quelle: bauwion