Flachdächer können als Warmdach oder Umkehrdach ausgebildet werden. Beim unbelüfteten, einschaligen System (Warmdach) liegt die Dämmung direkt unter der Abdichtung. Beim mittlerweile selten ausgeführten Umkehrdach liegt die Dämmung auf der Abdichtung. Die Dämmung auf Flachdächern wird oft als Gefälledämmung ausgeführt. Die meisten Hersteller bieten hier nach Aufmaß konfektionierte und im jeweiligen Gefälle geschnittene Dämmplatten an. Als Materialien werden hauptsächlich EPS, PUR und Mineralwolle eingesetzt.
Das Flachdach ist ein insbesondere durch Sonne, Schnee, Hagel und große Temperaturunterschiede hochbelastetes Bauteil. Flachdachdämmungen müssen daher nicht nur wärmedämmend, sondern auch druckfest und temperaturbeständig sein und diese Eigenschaften auch dauerhaft aufrecht erhalten. Eine besondere Anforderung beim Bau von Flachdächern liegt in der Dämmstoffdicke, die Einfluss auf die Anschlusshöhen hat. Dies wirkt sich vor allem bei Dachterrassen im Bereich der Türanschlüsse aus. Die Dämmung muss auch gegen von unten aufsteigende Feuchtigkeit (z. B. Restfeuchte, Dampfdiffusion, Kondenswasser) geschützt werden, sodass in der Regel unter der Dämmung eine Dampfsperre eingebaut wird.
System: Die Verträglichkeit und Kompatibilität der verschiedenen Bauteilschichten zueinander ist zu prüfen. Die meisten Hersteller bieten aber auch geprüfte Systeme für ganze Dachaufbauten für die unterschiedlichen Anforderungen an, so dass für deren Planung Sicherheit bei der Schichtkompatibilität besteht.
Dämmstoffdicken nach DIN 4108 Beiblatt 2: Als Planungsgrundlage für die Ausbildung der Anschlüsse kann das Beiblatt 2, DIN 4108 herangezogen werden. Dort sind Konstruktionsempfehlungen dargestellt, die auch ein Referenzniveau für die Qualität einer Anschlussausbildung festlegen. Sind die Details nach diesen Vorgaben ausgebildet oder kann ein Gleichwertigkeitsnachweis geführt werden, so kann in den öffentlich-rechtlichen Nachweisen nach EnEV der pauschale Wärmebrückenzuschlag von 0,05 W/m²K angewendet werden.
Mindestdämmung Attika nach DIN 4108 Beiblatt 2:
1 Dämmung
2 Decke
3 Außenwand
Gefälledämmung: Die Anwendung von vorkonfektionierten Gefälledämmungen hat sich bewährt. Diese werden durch den Hersteller in Abstimmung mit dem Planer und dem ausführenden Handwerker nach Maß gefertigt. Mit dieser Methode kann fast jede Gefällesituation realisiert werden. So lassen sich sehr einfach geneigte Flachdächer herstellen, Gefälle und Wärmedämmung werden in einem Arbeitsgang aufgebracht.
Dachneigung für ungenutzte/ extensiv begrünte Dachflächen: die Dachneigung beträgt in der Regel zwischen 2 % und 5 %. Hierdurch können sich, insbesondere bei größeren Dachflächen, deutliche Höhenunterschiede im Unterbau ergeben, die z.B. durch eine Gefälledämmung hergestellt werden können und die z.B. beim Anschluss an aufgehende Bauteile oder im Bereich von Terrassentüren berücksichtigt werden müssen. Dachneigungen unter 2% sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich (s. auch ►Anwendungskategorien gem. DIN 18531). Bei Dachneigungen über 5 % werden zusätzliche Maßnahmen erforderlich, die ein Abrutschen des Dachaufbaus verhindern.
Dachneigung für genutzte/ intensiv begrünte Dachflächen: Weder die Flachdachrichtlinie noch die DIN 18195 schreiben für genutzte/ intensiv begrünte Dachflächen ein Mindestgefälle vor. Es ist jedoch durch entsprechende Maßnahmen Sorge dafür zu tragen, dass auftretendes Oberflächenwasser, z.B. durch Niederschläge, ständig wirksam abgeführt wird. Wenn Beschädigungen der Abdichtung oder der darüber liegenden Schichten durch länger stehendes Wasser, z.B. in Pfützen, zu erwarten ist, muss durch entsprechende Maßnahmen, wie z.B. eine Gefällegebung, eine vollständige Wasserableitung sichergestellt werden.
Windsogsicherung: Falls das Dach keine Auflast erhält, ist auch die Dämmung gegen Windsog zu sichern. Diese Sicherung kann durch mechanische Fixierung (Dübelung) in der Unterkonstruktion erfolgen. Aber auch eine Verklebung auf dem Untergrund ist möglich, entweder mithilfe eines zugelassenen Industrieklebstoffes oder durch Heißbitumen auf bituminösen Dampfsperren.
Kompaktdach: Falls durch die Abdichtung Wasser in die Dämmebene eindringt, besteht oft das Problem, dass es sich unter der Abdichtung verläuft und damit die Leckage schwer zu orten ist. Um diese Unterläufigkeit zu verhindern, können Dämmungen auch vollflächig miteinander und auf dem Untergrund verklebt werden. Somit ist der Schaden auf den undichten Bereich beschränkt, so dass er leicht gefunden und behoben werden kann. Dazu muss die Dämmung aber speziell zugelassen sein, die entsprechenden Verarbeitungshinweise der Hersteller sind zu beachten.
Großflächige Dächer: Dachflächen von Industriebauten mit über 2.500 m² sind nach Industriebaurichtlinie zu planen. Hier sind Vorgaben enthalten, die eine Brandausbreitung über das Dach verhindern.
Verlängerte Garantiezeit: Einige Hersteller bieten für spezielle Dachabdichtungssysteme unter bestimmten Voraussetzungen eine deutlich verlängerte Garantiezeit an, z.B. 20 Jahre. Neben der vorgeschriebenen Verwendung von Komponenten aus einem fest definierten Dachsystem ist hierzu eine umfassende Qualitätssicherung erforderlich, z.B. durch den Einsatz speziell geschulter Verleger und einer TÜV-Überwachung, sowohl der Herstellung im Werk als auch der Verlegung vor Ort.
Untergrund: Um die oftmals im Mindestgefälle geplante Dachneigung regelkonform auszuführen, muss der Untergrund beim Warmdach, meist die Dampfsperre, möglichst gleichmäßig und ohne größere Unebenheiten ausgeführt werden. Andernfalls unterschreitet die darüberliegende Abdichtung das erforderliche Mindestgefälle.
Windsogsicherung: Bei Ausführung eines Flachdaches mit Auflast und ohne mechanische Fixierung oder Verklebung ist darauf zu achten, dass der Baufortschritt zügig und unter Berücksichtigung der Wetterlage ausgeführt und die Auflast unmittelbar nach Fertigstellung aufgebracht wird. Sicherer ist eine Verklebung oder Fixierung der Platten.
Gefälledämmung: Gefälledämmplatten werden meist nach exaktem Aufmaß durch den Verarbeiter bestellt. In der Zwischenzeit ist das Dach nicht fertig abgedichtet. Lediglich die Dampfsperre stellt eine Notabdichtung dar. Diese muss also sehr sorgfältig verarbeitet sein und die Zeitspanne sollte möglichst kurz gehalten und unter Berücksichtigung der Wetterverhältnisse eingeteilt werden.
Sorgfalt: Flachdächer werden in der Regel mit minimalem Gefälle (z. B. 2%) ausgebildet, so dass Wasser zu den Abläufen fließen kann. Bei der Verlegung der Dämmung ist sorgfältig darauf zu achten, dass dieses geringe Gefälle auch eingehalten und nicht durch Reste oder Verschmutzungen unter der Dämmung abgemindert wird. Die Oberflächen sollten dicht gestoßen und ohne Versprünge eingebaut werden, sodass eine darüberliegende Abdichtung (beim Warmdach) sauber im Gefälle aufgebracht werden kann.
Lösungsmittel: Dämmstoffe sind oft nicht gegen alle Lösungsmittel beständig. Deshalb muss jede Einwirkung vermieden werden.
Lagerung: Dachdämmplatten sollten auch auf der Baustelle trocken gelagert werden und vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden.
Hinweis: die DIN 4108-1 (Wärmeschutz im Hochbau; Größen und Einheiten) wurde zurückgezogen und ersetzt durch die DIN EN ISO 7345.
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Flachdachrichtlinie (Fachregel für Abdichtungen), Regel für Abdichtungen nicht genutzter Dächer, Regel für Abdichtungen genutzter Dächer und Flächen
EnEV Energieeinsparverordnung für Gebäude, Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden
►Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle), Handlungsanleitung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft – BG BAU
Quelle: bauwion.de