Basiswissen

Lochung von Kalksandsteinen gem. DIN V 106

Kalksandsteine sind sowohl ungelocht erhältlich, als auch mit in Abhängigkeit von der Steinart festgelegten Lochanteilen (≤ 15 % des Querschnitts bei Vollsteinen, Blocksteinen und Planelementen, 15 - 50 % des Querschnitts bei Lochsteinen und Hohlblocksteinen; bei Fasensteinen ist ein Lochanteil von 0 – 50 % bezogen auf den Querschnitt der Aufstandsfläche möglich). Die Lochung sollte gleichmäßig über die Lagerfläche verteilt sein und aus ungefähr gleich großen Löchern bestehen.

 

Neben der Reduzierung der Rohdichte dient die Lochung in der Regel als Griffhilfe bzw. Grifföffnung für eine leichtere Verarbeitung der Steine, oder auch als senkrechter Installationskanal für Leitungsführungen. Einzelheiten zu zulässigen Lochdurchmessern, der Anzahl der Lochreihen und weiteren Anforderungen an die Lochung enthält der Abschnitt 4.4 der DIN V 106.

Quelle: bauwion