Das Spielen in einer naturnahen Umgebung, in der Kinder mit allen Sinnen, schmecken, riechen und fühlen, ihrem Entdeckerdrang nachgehen können, ist wichtig für ihre Entwicklung. Pflanzen mit leuchtenden Blütenfarben oder Beeren sind dabei für sie besonders interessant, leider kommt es daher immer wieder zu Vergiftungsunfällen.
In DIN EN 18034 (Spielplätze und Freiräume zum Spielen) ist unter Nr. 5.6 festgelegt, auf welche Pflanzen beim Anlegen von Spielplätzen verzichtet werden muss und welche bestehenden Pflanzen zu entfernen sind. Auch das Informationsblatt „Giftpflanzen - Beschauen, nicht kauen!“, der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV-SI 8018) führt eine Vielzahl ungeeigneter Pflanzen auf.
Laut DIN EN 18034 Nr.5.6 dürfen im Bereich von Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen, folgende Giftpflanzen weder gepflanzt werden, noch vorhanden sein!
Quelle: bauwion