Basiswissen

Schalldämm-Maß Fenster

Für das Schalldämm-Maß sind folgende Definitionen gebräuchlich:

  • Rw  = „bewertetes Schalldämm-Maß“ des im Prüfstand eingebauten Fensters (Laborwert). Hersteller von Fensterelementen geben meist diesen Wert an.
  • R’w = „bewertetes Schalldämm-Maß“ des am Bau eingebauten Fensters. Der Apostroph zeigt auf, dass bei einem Fenster im eingebauten Zustand eine Schallübertragung auch über Nebenwege (flankierende Bauteile) erfolgt. Dies wird in der VDI 2719 mit einem Abschlag von -2 dB bewertet, so dass gilt: R’w = Rw – 2 dB. Die DIN 4109 setzt in seinem Beilblatt 3 hierzu eine Formel fest, die zu detaillierteren Ergebnissen führt.
  • R’w, res = das „resultierende Schalldämm-Maß“ ist das aus den einzelnen Schalldämm-Maßen der Teilflächen (z. B. Fenster, Wand, Tür etc.) berechnete Schalldämm-Maß des Gesamtbauteils. Beispielsweise eine Außenwand einschl. deren Fenster.

Quelle: bauwion