Basiswissen

Innentüren, Schallschutzklasse

Die Schallschutzklassen (SSK) für Innentüren sind nach VDI 3728 geregelt und unterscheiden sich nach dem jeweiligen bewerteten Schalldämm-Maß Rw,P, dem Prüfmaß des Türelements im Labor, das in Dezibel (dB) angegeben wird:

Bei der Verwendung von Schallschutztüren ist zu beachten, dass das bewertete Schalldämmmaß Rw,P nicht identisch ist mit dem Anforderungswert an die Schalldämmung im eingebauten Zustand (=Rw,R), das z.B. in der DIN 4109 festgelegt ist. Der geprüfte Laborwert Rw,P reduziert sich im eingebauten Zustand, insbesondere durch Schallnebenwege über flankierende Bauteile, Material-, Herstellungs- und Einbautoleranzen. Vereinfachend gilt daher für Innentüren folgende Regel:

Bewertetes Schalldämmmaß im Labor (Rw,P) – 5 dB = maximaler Schalldämmwert im eingebauten Zustand (Rw,R)

Beispiel: ein Türelement mit einem bewerteten Schalldämmmaß (Rw,P) von 37 dB kann im eingebauten Zustand einen geforderten Schalldämmwert (Rw,R) von maximal 32 dB erfüllen.

Quelle: bauwion