Die Schlagregendichtheit beschreibt die Dichtheit eines geschlossenen und abgesperrten Fensterelements oder einer Außentür in Bezug auf eindringendes Wasser aus einem Regenereignis bei definierter Windstärke und Beanspruchungsdauer. In Abhängigkeit vom Prüfverfahren und dem Prüfdruck wird dabei die Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208 wie folgt klassifiziert:
Die Zahlen unterscheiden dabei den Prüfdruck in Pascal (Pa):
1=0 Pa, 2=50 Pa, 3=100 Pa, 4=150 Pa, 5=200 Pa, 6=250 Pa, 7=300 Pa, 8=450 Pa und 9=600 Pa.
Bei einem Prüfdruck >600 Pa wird die Schlagregendichtheit mit E[n] bezeichnet, wobei [n] der jeweilige Prüfdruck in Pascal ist, der in Stufen von 150 Pascal ansteigt, also z.B. E750, E1050.
Beispiel: Schlagregendichtheit 4A: die Schlagregendichtheit des ungeschützten Fenster-/ Außentürelements muss bei einer maximalen Prüfdruckdifferenz von 150 Pa erreicht werden.
Die Wahl der erforderlichen Schlagregendichtheit hängt insbesondere ab von der Windlastzone und der Einbauhöhe der Fenstermitte über Gelände (>10 m, 10 - 18 m oder 18 - 25 m).
Eine übersichtliche Entscheidungshilfe für die Auswahl der richtigen Schlagregendichtheit ist durch die Tabellen 2 und 3 der Richtlinie FE-05/2, Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren – Teil 1, des ift-Rosenheim möglich. Dort ist eine tabellarische Einordnung in Abhängigkeit der Windlastzone, der Einbauhöhe und der Geländekategorie zu treffen.
Quelle: bauwion