Feststellanlagen (und dementsprechend auch Freilauftürschließer und Türantriebe mit einer Feststellfunktion) an Brandschutztüren (Feuerschutz- bzw. Rauchschutztüren) müssen im Gefahrenfall das Türelement bestimmungsgemäß automatisch schließen. Hierzu werden Brandmelder erforderlich, im Regelfall für die Brandkenngröße Rauch. Bei Feststellanlagen für Abschlüsse in Rettungswegen sind zwingend Rauchmelder zu verwenden. Nach ihrer Position werden dabei Sturzmelder und Deckenmelder unterschieden - Sturzmelder sind bei manchen Systemen bereits in die Feststellanlage integriert, sofern diese im Sturzbereich angeordnet ist. In Abhängigkeit von der Einbausituation werden zusätzliche Deckenmelder erforderlich:
SM= Sturzmelder; DM = Deckenmelder
Vorausgehende Skizze dient als Orientierungshilfe, die tatsächliche Art, Zahl und Anordnung erforderlicher Brandmelder ergibt sich aus der Zulassungsbescheinigung der jeweiligen Feststellanlage. In bestimmten Fällen kann dabei im Fall 2a der Sturzmelder entfallen. Bei Öffnungsbreiten über 4 m werden weitere Brandmelder erforderlich.
Als Deckenunterfläche, an die die Deckenmelder zu montieren sind, gilt die Rohdecke oder, falls vorhanden, eine geschlossene abgehängte Decke. Bei rauchdurchlässigen Unterdecken ist ebenfalls die Rohdecke die relevante Deckenunterfläche.
Quelle: bauwion