Unter einer Kommunwand versteht man eine Innenwand die zwei Nutzungseinheiten voneinander trennt. Diese kann als einschalige Wand zwischen zwei Wohnungen ausgeführt sein. Bei Doppel- oder Reihenhäusern wird die jeweils an das Nachbargebäude grenzende Wand als Kommunwand bezeichnet.
Quelle: bauwion